| Zeitungsgruppe Stuttgart |Donnerstag, 23. Februar 2012
Stuttgart 21
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Polizeieinsatz im Schlosspark Strafbefehl gegen Polizisten

Christine Bilger, vom 31.03.2011 17:10 Uhr
 Foto: dpa
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Stuttgart - Zum ersten Mal hat der Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten am sogenannten Schwarzen Donnerstag juristische Konsequenzen für einen Polizisten. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl über 6000 Euro verhängt, weil er gegen eine Demonstrantin im Schlosspark am 30. September unrechtmäßig Pfefferspray eingesetzt hatte.

Er soll es einer Frau grundlos aus nächster Nähe ins Gesicht gesprüht haben. Da es ein Strafbefehl über mehr als 90 Tagessätze ist, gilt der Polizist nun als vorbestraft. Der Beamte hatte den Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt Anfang März erhalten. Da der Polizist dagegen keinen Widerspruch einlegte, wurde die Strafe am 25. März rechtskräftig, bestätigt die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth. Hätte der Beamte Widerspruch eingelegt, wäre es zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen.

 

 

Kommentare (10)
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APR
02
20:16 Uhr, geschrieben von Tommi die Weihnachtsgans
Schöne neue Welt
Ab jetzt wird alles besser. Blockierer werden von der Polizei mit Getränken und Brötchen versorgt und Steinewerfer mit dem Prix international für bürgerliches Engagement ausgezeichnet. --------- Schöne neue Welt.
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APR
02
13:35 Uhr, geschrieben von S.Meier
Ein Anfang mehr nicht
Mittlerweile gibt es unzählige Fälle in denen Polizeibrutalität oder unangemessene Gewaltausübung durch Beamte unter den Tisch gekehrt wurden. Im Zeitalter der digitalen in der Tasche-und-überall-dabei-Medien dürfen sich die Staatsorgane sicher sein dass diese Fälle zukünftig mehr als bisher überregional Beachtung finden werden. Die Politik und die Justiz wären gut beraten wenn sie im Sinne des inneren Friedens nicht mehr zweierlei Maß an Beamten und Bürger anlegen würden. Wir sind hier nicht in China! Des weiteren ist es erforderlich die Verursacher im Hintergrund zur Rechenschaft zu ziehen. Politiker die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, müssen entfernt werden. Jene die ihre Macht missbrauchen müssen besonders mit Strafverfolgung rechnen müssen. Ermittlungsbeamte und Richter die sich der Vertuschung, Unterdrückung und Strafvereitelung schuldig machen sollen in den Genuss ihrer eigenen Medizin kommen. Wer diesen Gleichheitsgrundsatz missachtet wird niemals wieder Vertrauen in Politik oder Justiz herstellen können, und kann auch keinen sozialen Frieden einfordern. Solange gravierendes Fehlverhalten oder gar korruptes und kriminelles Handeln in öffentlichen Ämtern nicht rigoros geahndet wird, gibt es keinen Frieden und keinen Respekt.
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APR
02
12:57 Uhr, geschrieben von Paradoxon
Kalender?
Herr Bayer, lesen Sie den Text doch bitte genau. Der Strafbefehl wurde Anfang März verhängt, das war lange vor der Wahl und sogar vor dem Erdbeben in Japan, das ja den Panikbürger in die Arme der Grünen trieb.
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