Porsche-Aktionäre verlangen eine Sonderprüfung der Zahlungen an den Exchef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter.

Stuttgart - Eine Gruppe von Porsche-Aktionären will gerichtlich durchsetzen, dass die hohen Abfindungen für den Exchef Wendelin Wiedeking und den ehemaligen Finanzvorstand Holger Härter sowie die umfangreichen Spekulationsgeschäfte mit VW-Aktien von einem Wirtschaftsprüfer genau unter die Lupe genommen werden. Beim Landgericht Stuttgart ist der Antrag auf eine Sonderprüfung bei der Porsche Automobil Holding eingegangen, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Bei einer Sonderprüfung erhält ein unabhängiger Prüfer Zugriff auf interne Dokumente des Unternehmens. Porsche hatte gestern nach Angaben eines Sprechers keine Informationen über den Antrag. Deshalb wollte sich das Unternehmen nicht dazu äußern.

Antragsteller der Sonderprüfung sind die zur Sparkassengruppe gehörende Fondsgesellschaft Deka Investment, die norwegische Norges-Bank, deren Investmentabteilung einen der weltweit größten Pensionsfonds verwaltet, und Christian Strenger, der im Aufsichtsrat der Fondsgesellschaft DWS sitzt, jedoch darauf hinweist, dass er den Antrag nicht in dieser Funktion, sondern als Porsche-Aktionäre gestellt habe. Eingereicht hat den Antrag der Stuttgarter Anwalt Mark Binz. Die Aktionäre wollen prüfen lassen, ob der Aufsichtsrat gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht verstoßen hat, als er Wiedeking und Härter nach dem Scheitern der VW-Übernahme Abfindungen von insgesamt 71 Millionen Euro genehmigt habe. Dem Aufsichtsrat hat ihrer Meinung nach der rechtliche Spielraum für so großzügige Abfindungen gefehlt, die alles andere als angemessen gewesen seien. Denn als die Zahlungen am 23. Juli 2009 festgelegt worden seien, habe sich das Unternehmen bereits in einem erkennbar schlechten Zustand befunden.

Im Geschäftsjahr 2008/09, das Ende Juli abgeschlossen wurde, verbuchte die Porsche Holding vor allem durch Spekulationsgeschäfte mit VW-Aktien einen Vorsteuerverlust von 4,4 Milliarden Euro. Ohne die Gewinne aus dem Autogeschäft von Porsche wäre laut Geschäftsbericht sogar ein Verlust von 5,1 Milliarden Euro entstanden. Der renommierte Aktienexperte Strenger hatte wegen der hohen Abfindungen bereits auf der letzten Hauptversammlung im Januar die Entlastung des Aufsichtsrats verhindern wollen. Sein Antrag fand, wie zu erwarten war, jedoch keine Zustimmung bei den Stammaktionären. Auch sein Antrag auf die Bestellung eines Sonderprüfers wurde bei dem Aktionärstreffen abgelehnt. Die stimmberechtigten Stammaktien liegen bei den Familien Porsche und Piëch sowie dem neuen Großaktionär Katar, die auch im Aufsichtsrat entscheidend vertreten sind.

Die Verfechter einer Sonderprüfung haben auch Zweifel, ob die spekulativen Finanzgeschäfte mit VW-Aktien, die Wiedeking und Härter beim Versuch der Übernahme des Wolfsburger Konzerns getätigt haben, von der Satzung des Unternehmens gedeckt waren. Die Kritiker meinen, dass Finanzgeschäfte bei einem Autohersteller nur eine Nebenrolle spielen dürften, bei Porsche jedoch zeitweise eine dominierende Bedeutung erlangt hatten. Sie stützen sich dabei auch auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, in dem es um den Streit über die Bestellung eines Sonderprüfers bei der Pleitebank IKB ging.

Die Richter befanden, dass zu Recht ein Sonderprüfer bestellt worden sei, und wiesen darauf hin, dass die IKB allenfalls in geringem Umfang hochspekulative Finanzgeschäfte tätigen durfte. Satzungszweck der IKB sei die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands gewesen. Außerdem bestehe der hinreichende Verdacht, so die Richter, dass der Vorstand sich nicht ausreichend informiert habe oder bewusst zu hohe Risiken eingegangen sei und so seine Pflichten grob verletzt habe. Strenger sieht hier Parallelen zu Porsche, weil das Unternehmen durch die Finanzgeschäfte kurz vor der Insolvenz gestanden und der Autohersteller nun seine Selbstständigkeit verloren habe.