Der vom Gericht bestellte Gutachter hat den Vorwurf der Marktmanipulation nicht gestützt. Die Überreaktion der VW-Aktie sei angesichts der Börsenturbulenzen im Zuge der Finanzkrise nicht vorhersehbar gewesen. Genauso wenig sei ein „planvolles“ Einwirken auf den Kurs der Volkswagen-Aktie möglich gewesen.

 

Die bislang vernommenen Zeugen stärkten Wiedeking und Härter zudem den Rücken. Weder der frühere Chefstratege, der unter anderem für die Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen zuständig war, noch ein früherer Rechtsberater wollten bestätigten, dass der Übernahmeplan schon vor Oktober 2008 beschlossen war. Ein ehemaliger Mitarbeiter der niedersächsischen Staatskanzlei sagte, eine Übernahme sei zwar eine Arbeitshypothese des Landes, das 20 Prozent an VW hält, gewesen. Es habe aber keine belastbaren Aussagen von Porsche dazu gegeben.