Das Alimentationsprinzip für die Berufsbeamten hat Verfassungsrang. Eine ausreichende politische Mehrheit, das Prinzip zu beseitigen, ist nicht in Sicht – insofern handelt es sich um Luftdebatten, wenn über massive Einschnitte nachgedacht wird. Die Alimentation ist ferner ein großes Gesamtkonstrukt – wer zentrale Steine aus diesem Bauwerk herauszieht, könnte leicht das ganze Gebäude zum Einsturz bringen. Mag sein, dass dies beabsichtigt ist – nur sollte man es dann auch offen sagen. Die soziale Absicherung der Staatsbediensteten mit Beihilfe, Unfallfürsorge und Beamtenversorgung ist so sehr aufeinander abgestimmt, dass einzelne Teile, wenn überhaupt, nur mit extrem hohen Umrüstungskosten zu ersetzen sind.

 

Sonst droht den Beamten eine wesentliche Kürzung ihrer Ansprüche. Noch sind Beihilfe und Versorgung wichtige Attraktivitätsfaktoren des öffentlichen Dienstes. Wer dessen Wettbewerbsfähigkeit im Ringen um den Nachwuchs schwächt, stellt letztlich dessen Handlungsfähigkeit infrage.