Niemand braucht nachts einen Stundenschlaf – wohl aber ungestörte Erholung. Rafael Binkowski

 

Nicht nur am siebten Tage sollst du ruhen, wie es im zweiten Buch Mose heißt. Der gläubige Christ soll auch des nächtens nicht mit permanentem Bimbam von seinem heiligen Schlaf abgehalten werden. Auch wenn dazu kein Vers in der Bibel zu finden ist, sollte schon der gesunde Menschenverstand dieses nahelegen. Zugegeben: In früheren Zeiten, bevor es Digitaluhren, Smartwatches oder sonstige mobile Zeitmesser gab, war der Glockenschlag ein wichtiger Kompass auf dem Weg durch den Tag. Doch diese Funktion ist längst aus der Zeit gefallen. Niemand lauscht beim Schleichen auf nächtlichen Gassen dem Viertelstundenschlag.

Tatsächlich reißt das Glockengeläut Gläubige und Heiden im Viertelstundentakt aus dem Schlaf, nicht nur wenn das Ohr auf unmittelbarer Höhe der Kirchturm-Bimmel gebettet ist. Zumal wenn wie im Fall der Ludwigsburger Stadtkirche auch noch ein besonders eindrücklicher Doppelschlag die Nacht hindurch tönt.

Nun mag man einwenden: Niemand braucht neben eine Kirche zu ziehen. Es geht hier aber nicht um Prinzipienreiterei, sondern um eine praktikable Lösung. Die wurde im Ludwigsburger Fall gefunden – und könnte Vorbildcharakter haben für unzählige ähnliche Streitfälle bundesweit.