Warum denn nicht? An die „Rente mit 67“ gewöhnt man sich allmählich. Immer öfter ist gar schon die Rede von der „Rente mit 70“. Ob das ernst zu nehmen ist, wird sich zeigen. Die wann auch immer Rente Beziehenden beobachten solche Debatten mit Argwohn. Denn sie können sich ihr Ausstiegsdatum nicht selbst aussuchen, jedenfalls nicht wenn sie keine spürbaren und dauerhaften Abzüge von ihrer Rente riskieren wollen. Sie müssen bis zur festgelegten Altersgrenze weiterarbeiten.

 

Das ist bei einem Wahlbeamten anders. Damit er seinen Job fortführen kann, reicht es nicht, „Ja“ zu sagen. In seinem Fall muss das die Mehrheit der Wähler tun. Das ist eine nicht zu unterschätzende Instanz.

Auch Alte können ordentlich schaffen

Es gibt genug Beispiele dafür, dass fortgeschrittene Persönlichkeiten ihren Job noch recht ordentlich verrichtet haben. Konrad Adenauer zum Beispiel wurde mit 73 erstmals Bundeskanzler; auch der baden-württembergische Ministerpräsident ist schon 67, wenn er sich nochmal der Wahl stellt. Wollte man Martin Walser zu schreiben verbieten, weil er 88 ist? Udo Jürgens hat bis kurz vor seinem Tod mit 80 noch Millionen begeistert.

Das muss man von einem Bürgermeister ja nicht gleich erwarten. Aber wenn er noch fit ist, sein Handwerk versteht und das Wahlvolk überzeugt – warum soll so einer gehen müssen? Und dann macht er als freier Politikberater weiter und gibt für gutes Geld an Energiekonzerne oder Ingenieurbüros sein über Jahre angesammeltes Wissen weiter? Dann doch lieber fürs Gemeinwohl. Die Landesregierung sollte diese Möglichkeit eröffnen und die Altersgrenze begraben.