P-Schein
Der offizielle Name des auch als P-Schein genannten Personenbeförderungsscheins lautet Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Dieser wird benötigt, wenn man mit Mietwagen, Taxis oder Pkw im Linienverkehr oder im gewerblichen Ausflugsverkehr bis zu acht Fahrgäste befördern will. Bei mehr als acht Personen ist ein Bus-Führerschein (Klasse D) nötig.

 

Nachweise
Das Mindestalter für die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre, der Fahrer muss mindestens zwei Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins der Klasse B sein. Ausnahmen gelten für Krankenwagenfahrer. Wer einen P-Schein bei der Führerscheinstelle beantragt, muss eine Bescheinigung über eine arbeitsmedizinische Untersuchung, ein augenfachärztliches Gutachten, ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorlegen.

Ortskenntnis
Um Taxi zu fahren oder Mietwagen in Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern gewerblich zu nutzen, muss der Antragsteller eine Ortskenntnisprüfung bestanden haben. Der P-Schein kostet bis zu 200 Euro.