Er wolle beruflich „was reißen“ und sei auch dabei, von seinem Alkoholkonsum herunterzukommen. „Ich gehe abends in den Wald und schleppe Baumstämme, oder ich zeichne“, erklärte der Weissacher, der nicht vorbestraft ist. Professionelle Hilfe habe er jedoch nicht in Anspruch genommen. „Vor Gruppen habe ich Angst“, erklärte er. Er müsse das allein schaffen, von seiner Familie sei keine Hilfe zu erwarten.

 

Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass er in zwei Fällen die Drogen an einen Minderjährigen verkauft habe. „Diese sind bekanntlich besonders anfällig, in die falschen Kreise zu geraten“, erklärte er. Außerdem habe der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt. Da es sich bei Marihuana aber um eine weiche Droge handle und keine bedeutenden Mengen verkauft worden seien, halte er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für vertretbar, zumal der Angeklagte ein glaubhaftes Geständnis abgelegt habe und einen Schlussstrich ziehen wolle.

„Sie müssen Ihre Baustellen in den Griff bekommen“

Das Amtsgericht Leonberg gab dem Angeklagten die erwünschte Chance und verurteilte ihn zur von der Staatsanwaltschaft geforderten Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Damit blieb es gerade noch unter der maximalen Obergrenze von zwei Jahren. Allerdings legte es dem Weissacher auf, Kontakt zur Drogenberatung in Leonberg aufzunehmen und innerhalb von zwei Monaten ein Drogenscreening vorzunehmen. Darüber hinaus muss der Angeklagte als Wiedergutmachung 2400 Euro in Raten zu je 100 Euro monatlich an das Seehaus in Leonberg zahlen.

„Sie sollen ihre Chance bekommen, weil die Arbeit Ihnen Halt gibt. Aber Sie müssen Ihre Baustellen in den Griff bekommen“, sagte Amtsrichterin Sandra De Falco in Richtung des M. Der 26-Jährige solle aber auch spüren, dass er verurteilt worden sei, und das nicht gerade wegen eines Kavaliersdelikts. Mit den Worten „Ich wünsche Ihnen alles Gute“ entließ De Falco den erleichtert wirkenden Mann in seine erste, aber auch einzige Chance für einen Neuanfang.