Wegen eines von ihr verursachten tödlichen Unfalls zwischen Renningen und Weil der Stadt im Kreis Böblingen hat das Landgericht die 20 Jahre alte Angeklagte am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Stuttgart - Wegen eines von ihr verursachten tödlichen Unfalls zwischen Renningen und Weil der Stadt im Kreis Böblingen hat das Stuttgarter Landgericht die 21 Jahre alte Angeklagte am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss sich die junge Frau einer Psychotherapie unterziehen und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

 

Die heute 21-Jährige, die seit einigen Monaten auch Mutter ist, hatte im August 2014 auf der Bundesstraße 295 zwischen Renningen und Weil der Stadt auf gerader und trockener Strecke zwei Radfahrer ungebremst erfasst. Ein 47 Jahre alter Mann verstarb im Rettungshubschrauber, ein 37 Jahre alter Radfahrer wurde schwer verletzt. Nur durch mehrere Operationen konnte eine Querschnittslähmung verhindert werden. Die Angeklagte will einen Knall gehört und in Panik geraten sein. Sie sei weitergefahren, habe aber kurz darauf gestoppt und ihre Schwester angerufen.

„Mit Mühe“ Strafe zur Bewährung ausgesetzt

„Das Gericht hat sich mit dem Strafmaß wegen der Schwere der Schuld schwer getan“, erklärte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg in ihrer Urteilsbegründung. Letztendlich habe man sich aber trotz der von der Angeklagten begangenen fährlässigen Tötung und Körperverletzung sowie des versuchten Mordes durch Unterlassen „mit Mühe“ für eine zur Bewährung ausgesetzten Strafe entschieden. Dazu habe neben von der Angeklagten während der Verhandlung glaubhaft gezeigten tiefen Reue auch die Haltung der beiden Nebenklägerinnen beigetragen. Deren Anwalt hatte in seinem Plädoyer erklärt, dass seine Mandantinnen nicht für eine Haftstrafe für die junge Frau seien.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte durch das Lesen und Schreiben von Nachrichten auf ihrem Handy so stark abgelenkt war, dass sie die beiden Rennradler nicht wahrgenommen habe, obwohl die mindestens neun Sekunden in ihrem Blickfeld gewesen seien. Ihre Handlungen nach dem Unfall seien von der Motivation bestimmt gewesen, nicht mit dem schrecklichen Geschehen in Verbindung gebracht zu werden. So sei ihre Aussage, ein schwarzer Wagen sei an dem Unfall beteiligt gewesen, eine „bewusst unwahre Darstellung“ gewesen.

Schulderlebnis ausgeblendet

Aufgefallen sei dem Gericht auch, dass ihre Erinnerungslücken nach dem Unfall größer statt kleiner geworden seien. Nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters habe aber keine Einschränkung ihrer Steuerungsfähigkeit vorgelegen. Es spreche auch einiges dafür, dass die Angaben der Angeklagten am Unfallort nur Ablenkungsmanöver gewesen seien, um das schreckliche Ereignis und das schwer erträgliche Schulderlebnis auszublenden.