Zwei Geschäftsleute aus dem Saarland und aus Baden-Württemberg sollen Drohnen-Bauteile an Russland geliefert und damit gegen EU-Sanktionen verstoßen haben. Am Freitag hat der Prozess begonnen.

Weil sie illegal elektronische Bauteile für Drohnen nach Russland geliefert haben sollen, müssen sich zwei deutsch-russische Geschäftsleute aus dem Saarland und aus Baden-Württemberg seit Freitag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. 

 

Deren Kunde in Russland produzierte der Anklage zufolge militärisches Material und Zubehör. Dazu habe auch die von den russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzte „Orlan 10“-Drohne gehört, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage am Freitag in Stuttgart. Diese Drohne habe eine „herausragende Bedeutung“ für die Tödlichkeit russischer Angriffe in der Ukraine. Die gelieferten Elektrobauteile sind laut Anklage vom Russland-Embargo der Europäischen Union erfasst.

Sanktionen umgangen durch Täuschung der Lieferanten

Dem Hauptangeklagten wirft die Bundesanwaltschaft vor, in 54 Fällen die Sanktionen umgangen zu haben. Dafür soll der 59-Jährige aus dem Saarland die US-Lieferanten der Waren getäuscht haben, indem er erklärte, die Bauteile blieben in Deutschland - sie dann aber trotzdem nach Russland geliefert zu haben. Sie gingen laut Anklage zunächst an zivile Scheinfirmen, die sie dann an das Militärunternehmen weitergaben. Nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine und der Verschärfung der Sanktionen lief die Lieferung laut Anklage über Scheinempfänger in Kasachstan, Kirgistan, Hongkong, der Türkei oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten.  

Geholfen haben soll ihm laut Anklage eine 53 Jahre alte Geschäftsfrau aus der Nähe von Karlsruhe. Sie soll gegenüber den US-Unternehmen erklärt haben, die Bauteile seien für ihr Unternehmen in Deutschland bestimmt.