Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)
 

Straftat
Seit Oktober vergangenen Jahres ist das Veranstalten eines illegalen Autorennens auf öffentlichen Straßen nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wer erwischt wird, muss mit einer empfindlichen Geldbuße oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Bei schweren Personenschäden drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Zudem können die Fahrzeuge der Beteiligten eingezogen werden.

Anlass
Im Strafgesetzbuch ist in Paragraf 315 dafür ein eigener Tatbestand eingeführt worden. Ein Auslöser dafür war ein illegales Autorennen zweier junger Männer auf dem Berliner Kurfürstendamm in dessen Verlauf im Februar 2016 ein unbeteiligter Autofahrer starb.