Zwei 26 und 28 Jahre alte Männer sind vom Backnanger Amtsgericht wegen Bandendiebstahls zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Einbrecher wurden über Abhörprotokolle überführt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Backnang - Eine langwierige Beweisaufnahme und vier Prozesstage gingen dem Urteil des Backnanger Amtsgerichts voraus, das am Freitag gefallen ist. Zwei von drei Angeklagten wurden wegen Bandendiebstahls zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, der dritte wurde freigesprochen. Das Schöffengericht folgte im Strafmaß bei den zwei Schuldsprüchen im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auch für den dritten Angeklagten eine Haftstrafe gefordert: Zwei Jahre und elf Monate sollte dieser ins Gefängnis. Die Verteidiger hatten alle Freisprüche für ihre Mandanten beantragt. Die Beweise reichten ihrer Meinung nach nicht aus. Da der freigesprochene Angeklagte noch wegen eines anderen Urteils sitzt, wurde er nicht aus der Haft entlassen.

 

Verurteilt wurden die 26 und 28 Jahre alten Männer wegen der Einbrüche in eine Backnanger Bäckerei in der Nacht zum 19. Dezember 2014, in ein Backnanger Wohnhaus in der Silvesternacht und einen Einbruch in eine Tankstelle am 6. Dezember in Salem am Bodensee. Auf die Spur der Männer war die Polizei gekommen, weil der 26-Jährige mit seinem Auto in eine Verkehrskontrolle bei Bayreuth geraten war. Dabei wurde in dem Auto zwar Diebesgut gefunden, doch konnte nicht ermittelt werden, ob es dem Fahrer oder seinen Beifahrern gehörte. Daraufhin wurden die Telefone der Männer abgehört. Zur Anklage seien dann nur die Fälle gekommen, die hieb- und stichfest waren, so der Staatsanwalt im Plädoyer. Dabei wurden die Gespräche mit Einbrüchen abgeglichen, die stattfanden, wenn der 26-Jährige in der Nähe der Tatorts war.

Langwierig war die Beweisaufnahme wegen der Auswertung der Telefonüberwachung, da die Abgehörten darin in ihrer georgischen Muttersprache parlieren. Am Freitagmorgen wurde immer wieder eine kurze Passage abgespielt, weil sich die Dolmetscherin bei einem Wort nicht sicher war. Sagte die Stimme in der Aufnahme „seinen Namen“ oder „deinen Namen“? Die Verteidigerin, die selbst fließend georgische spricht, insistierte ein ums andere Mal. Schließlich ließ das Gericht von der Dolmetscherin eine schriftliche Übersetzung anfertigen. Die Hartnäckigkeit seiner Verteidigerin, aber auch der umsichtigen und trotz der hohen Temperaturen im Saal geduldigen Verhandlungsführung des Gerichts hatte der Angeklagte am Ende seinen Freispruch zu verdanken.

Bei den beiden anderen Angeklagten sah das Schöffengericht es dagegen als erwiesen an, dass sie gemeinsam an verschiedenen Taten beteiligt waren. Dazu zählte der Einbruch in der Backnanger Bäckerei, bei dem die Täter einen 150 Kilogramm schweren Tresor mitnahmen. Da die ursprüngliche Besetzung den Safe nicht stemmen konnte, riefen die Täter per Telefon Unterstützung herbei. Auch dieses Telefonat wurde aufgezeichnet. Nachdem die Einbrecher den Tresor auf einem Gartengrundstück geknackt hatten, warfen sie ihn in einen Fischteich. Dabei erbeuteten sie 1700 Euro. Die dickste Beute machte die Bande, zu der noch weitere Personen zählen, in der Tankstelle in Salem. Dort stahlen sie Zigaretten im Wert von 4600 Euro und dazu 500 Euro in bar.

Besonders schwer wog der Einbruch in das Haus in der Silvesternacht. Nach dem Gesetz werden Wohnungseinbrüche härter bestraft als solche in gewerbliche Räume. Der Staatsanwalt hatte allein dafür eine Einzelstrafe von zwei Jahren beantragt.