Im Streit um die Genehmigung von Gemeinschaftsschulen haben vier Gemeinden vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine juristische Niederlage erlitten.

Stuttgart - Im Streit um die Genehmigung von Gemeinschaftsschulen haben vier Gemeinden eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Freitag die Klagen der Gemeinden Wäschenbeuren (Kreis Göppingen), Obersontheim (Kreis Schwäbisch Hall), Igersheim (Main-Tauber-Kreis) und Kirchardt (Kreis Heilbronn) gegen das Land Baden-Württemberg ab, das ihre Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule abgelehnt hatte. Das Gericht folgte den Argumenten des Landes, die erwarteten Schülerzahlen reichten nicht aus, um eine stabile Zweizügigkeit einer Gemeinschaftsschule zu erreichen. Der Landtag habe eine Mindestschülerzahl von 40 Schülern je Jahrgang für eine Schul-Neugründung vorgegeben, von der die Gemeinden weit entfernt seien.

 

Die Gemeinden hatten die Prognosen des Regierungspräsidiums Stuttgarts zu Schülerzahlen angezweifelt. Nach ihren Berechnungen würden sie den Klassenteiler von 28 Schülern für Gemeinschaftschulen überspringen und somit eine Zweizügigkeit erreichen. Die Kommunen befürchten, dass sie ihre weiterführenden Schulen - Haupt- oder Werkrealschulen - verlieren, wenn sie keine Gemeinschaftsschulen einrichten können. Damit gehe ihnen auch ein wichtiger Standortvorteil verloren, hatten sie ins Feld geführt.

Das Gericht hat die Berufung gegen die Urteile wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streits zugelassen. Die nächste Instanz wäre der Verwaltungsgerichtshof Mannheim.