Für Autofahrer sind Blitzer-Warner ein praktisches Hilfsmittel. Aber was sagt eigentlich der Gesetzgeber zu den Geräten?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Radarwarner, Blitzer-Apps und Navigationssysteme mit Blitzer-Warner sind in Deutschland verboten. Sie dürfen nach § 23 Abs. 1c Straßenverkehrsordnung (StVO) weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Auf Smartphones dürfen entsprechende Warn-Apps nicht benutzt werden.

 

Bei Zuwiderhandlung droht Bußgeld und Punkt

Wer entgegen der Gesetzesvorschrift einen Radarwarner in irgendeiner Form benutzt und damit erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zudem darf die Polizei die Geräte bei Kontrollen einziehen und vernichten lassen. Bei Smartphones und Navigationsgeräten mit entsprechender Funktion wäre die Beschlagnahme aber eher unverhältnismäßig, schreibt der ADAC. Wahrscheinlich würde es bei der Aufforderung bleiben, die Funktion abzuschalten bzw. die App zu löschen.

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Das Gesetz gilt auch für Beifahrer

Es ist nicht nur dem Fahrer selbst verboten, Radarwarner und Blitzer-Apps zu benutzen. Auch wenn der Beifahrer entsprechende Geräte oder Apps verwendet und der Fahrer davon Gebrauch macht, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2023 zurück (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23). In dem Fall ging es um eine „Blitzer-App“, die auf dem Handy der Beifahrerin lief und vom Fahrer des Wagens genutzt wurde. Der Mann hatte gegen das verhängte Bußgeld der Polizei geklagt. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe kam jedoch zu dem Schluss, dass § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO auch dann gilt, wenn ein Radarwarner von anderen Fahrzeuginsassen auf dem Handy laufen gelassen wird und der Fahrer davon Gebrauch macht.

Warum darf man die Geräte kaufen?

Reine Blitzer-Warner oder Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion sind per se nicht verboten. Der Besitz ist nicht illegal. Rechtswidrig handelt man nur dann, wenn man die Geräte während der Fahrt nutzt oder betriebsbereit mitführt.