Ein 21-jähriger Stuttgarter überfällt einen Mann an der Stadtbahnhaltestelle. Er würgt ihn und verletzt ihn schwer. Die Beute des Räubers: Ein Handy und der Geldbeutel. Der Täter muss nun für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Ein 21 Jahre alter Stuttgarter muss wegen eines Raubüberfalls für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Dazu hat ihn die Erste Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts am Donnerstag verurteilt. Die Kammer und die Staatsanwaltschaft werteten die Tat als Raub und gefährliche Körperverletzung. Ein Mann, mit dem er eine andere Tat beging, muss für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

 

Der Mann hatte vor einem Jahr zusammen mit einem Komplizen einen 21-Jährigen an der Stadtbahnhaltestelle Stadtbibliothek überfallen. Er schlug das Opfer hinterrücks zu Boden und würgte den Mann dann bis zur Bewusstlosigkeit. Der Angreifer soll zudem versucht haben, dem Niedergeschlagenen ein Auge auszudrücken, hieß es in der Anklage. Der Täter machte Beute im Wert von rund 500 Euro: den Geldbeutel und das Smartphone des Mannes. Sein Mittäter, der jünger war, wurde bereits in Esslingen zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Das Amtsgericht gab den Fall ans Landgericht

Zunächst hatte sich mit dem Fall das Amtsgericht befasst, der Vorwurf der Anklage lautete Raub und gefährliche Körperverletzung. Das Verfahren war ans das Landgericht verwiesen worden, da die Richter am Amtsgericht bei der ersten Analyse des Falles zu dem Schluss gekommen waren, dass man die Tat auch als versuchten Totschlag werten könnte. Wäre es zu einer Verurteilung aufgrund dieses Tatvorwurfs gekommen, hätte ein Strafmaß von mehr als vier Jahren im Raum gestanden. Dieses darf vom Amtsgericht aber nicht verhängt werden. Die Richter am Landgericht gingen beim Prozessauftakt Anfang April sogar noch einen Schritt weiter. Sie sagten, man könne die Tat eventuell auch als Mordversuch werten, sollte die Kammer nach der Würdigung der Beweise zu dem Schluss kommen, er hätte sein Opfer aus Habgier töten wollen.

Die Staatsanwaltschaft und die Strafkammer kamen aber letztlich zu dem Ergebnis, die Tat als gefährliche Körperverletzung und Raub zu werten. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Kammer blieb mit ihrem Urteil leicht darunter.

Komplize war beim Überfall mit Elektroschocker dabei

Neben dem 21-Jährigen Mann saß ein gleichaltriger Beschuldigter auf der Anklagebank. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Den Männern wurde vorgeworfen, gemeinsam noch einen Raubüberfall begangen zu haben, ebenfalls bei der Stadtbibliothek. Eine Woche nach der Würgeattacke bedrohten sie dort ein Opfer mit einem Elektroschocker und erbeuteten ein Handy. Der zweite Angeklagte wurde von der Ersten Strafkammer zudem wegen eines weiteren, im Juni 2014 in der Nähes des Staatstheater begangenen Überfalls verurteilt.