Es empfiehlt es sich also, der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nachzukommen. Wie in der Landesbauordnung klar geregelt, ist hierfür der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses verantwortlich. Bei Mietwohnungen bedeutet dies, dass der Vermieter die Melder besorgen und einbauen muss. Für die Wartung sind allerdings die Mieter zuständig: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst“, heißt es in der Landesbauordnung. Es liegt also in der Regel in der Verantwortung der Mieter als juristischem Wohnungsbesitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

 

Wer sich nun aufmacht, um im Baumarkt die nötigen Warnmelder zu kaufen, muss sich zunächst mit einigen Fragen herumschlagen. Soll es ein preisgünstiges Modell sein, bei dem regelmäßig die Batterie gewechselt werden muss? Das geht ins Geld und ist mühsam, weil man dazu auf die Leiter klettern muss. Oder mitten in der Nacht geweckt wird, weil ein Alarmton eine zu niedrige Batteriespannung signalisiert. Die Alternative: ein allerdings viel teurerer Melder, der mit einer langlebigen Lithiumbatterie ausgerüstet ist – und der mit dem Lebensende der Batterie nach voraussichtlich zehn Jahren weggeworfen werden muss. Allerdings halten auch die billigeren Modelle wohl kaum länger als zehn Jahre, weil sie dann verstauben. Erfreulich ist, dass bei einem Rauchmelder-Test der Stiftung Warentest – veröffentlicht im Januar 2013 – trotz kleinerer Unterschiede im Detail unterm Strich alle geprüften Modelle zuverlässig funktioniert haben, wie die Tester damals feststellten.

Eine andere Herausforderung ist die Art der Montage. Am sichersten ist die Befestigung mit Dübeln und Schrauben, die oft mitgeliefert werden. Für Betondecken erfordert dies allerdings eine gute Bohrmaschine und etwas Zeit und Mühe. Schneller geht es mit Magnetplatten, die mit einer abziehbaren Folie an die Decke geklebt und auf die dann der Rauchmelder geheftet wird. Doch dies geht nicht bei jedem Melder, zudem sind die Platten nicht billig. Ob Doppelklebepads, Doppelklebebänder oder Heißkleber zum Beispiel auf einer Raufasertapete halten, ist leider nicht immer sicher.

Sicher ist dagegen, dass mindestens jeweils ein Rauchmelder in sämtlichen Schlaf-, Kinder- und Gästezimmern installiert werden muss, dazu im Flur sowie über einer Treppe, wenn sie innerhalb der Wohnung liegt. Wenig sinnvoll sind die Melder dagegen dort, wo sie durch Wasserdampf, Staub oder absichtlichen Rauch ausgelöst werden können, also im Bad oder in einer Werkstatt. Und im Wohnzimmer werden sie auch nicht benötigt, wenn dort niemand schläft – es sei denn, man möchte sich vor der Gefahr vergessener Kerzen schützen.

Wie die Geräte angebracht werden müssen, darüber informiert in der Regel die Bedienungsanleitung. Dort sollte zum Beispiel darauf hingewiesen werden, dass der Melder in einer Dachschräge nicht am obersten Ende, sondern an der Schräge selbst angebracht werden muss, weil sich im obersten Dachbereich im Brandfall eine Blase mit rauchfreier Luft halten kann. Untereinander vernetzen muss man die Melder nicht – wenngleich es in größeren Wohnungen oder Häusern sinnvoll sein kann. Dann warnen sämtliche Melder, wenn mindestens einer Rauch wittert. Funkmelder können auch eingesetzt werden, um Keller oder Dachgeschosse zu überwachen. Die Technik hat allerdings ihren Preis, das laut Warentest „gute“ Funkgerät von Hekatron kostete 86 Euro.

Es empfiehlt es sich also, der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nachzukommen. Wie in der Landesbauordnung klar geregelt, ist hierfür der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses verantwortlich. Bei Mietwohnungen bedeutet dies, dass der Vermieter die Melder besorgen und einbauen muss. Für die Wartung sind allerdings die Mieter zuständig: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst“, heißt es in der Landesbauordnung. Es liegt also in der Regel in der Verantwortung der Mieter als juristischem Wohnungsbesitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Wer sich nun aufmacht, um im Baumarkt die nötigen Warnmelder zu kaufen, muss sich zunächst mit einigen Fragen herumschlagen. Soll es ein preisgünstiges Modell sein, bei dem regelmäßig die Batterie gewechselt werden muss? Das geht ins Geld und ist mühsam, weil man dazu auf die Leiter klettern muss. Oder mitten in der Nacht geweckt wird, weil ein Alarmton eine zu niedrige Batteriespannung signalisiert. Die Alternative: ein allerdings viel teurerer Melder, der mit einer langlebigen Lithiumbatterie ausgerüstet ist – und der mit dem Lebensende der Batterie nach voraussichtlich zehn Jahren weggeworfen werden muss. Allerdings halten auch die billigeren Modelle wohl kaum länger als zehn Jahre, weil sie dann verstauben. Erfreulich ist, dass bei einem Rauchmelder-Test der Stiftung Warentest – veröffentlicht im Januar 2013 – trotz kleinerer Unterschiede im Detail unterm Strich alle geprüften Modelle zuverlässig funktioniert haben, wie die Tester damals feststellten.

Eine andere Herausforderung ist die Art der Montage. Am sichersten ist die Befestigung mit Dübeln und Schrauben, die oft mitgeliefert werden. Für Betondecken erfordert dies allerdings eine gute Bohrmaschine und etwas Zeit und Mühe. Schneller geht es mit Magnetplatten, die mit einer abziehbaren Folie an die Decke geklebt und auf die dann der Rauchmelder geheftet wird. Doch dies geht nicht bei jedem Melder, zudem sind die Platten nicht billig. Ob Doppelklebepads, Doppelklebebänder oder Heißkleber zum Beispiel auf einer Raufasertapete halten, ist leider nicht immer sicher.

Sicher ist dagegen, dass mindestens jeweils ein Rauchmelder in sämtlichen Schlaf-, Kinder- und Gästezimmern installiert werden muss, dazu im Flur sowie über einer Treppe, wenn sie innerhalb der Wohnung liegt. Wenig sinnvoll sind die Melder dagegen dort, wo sie durch Wasserdampf, Staub oder absichtlichen Rauch ausgelöst werden können, also im Bad oder in einer Werkstatt. Und im Wohnzimmer werden sie auch nicht benötigt, wenn dort niemand schläft – es sei denn, man möchte sich vor der Gefahr vergessener Kerzen schützen.

Wie die Geräte angebracht werden müssen, darüber informiert in der Regel die Bedienungsanleitung. Dort sollte zum Beispiel darauf hingewiesen werden, dass der Melder in einer Dachschräge nicht am obersten Ende, sondern an der Schräge selbst angebracht werden muss, weil sich im obersten Dachbereich im Brandfall eine Blase mit rauchfreier Luft halten kann. Untereinander vernetzen muss man die Melder nicht – wenngleich es in größeren Wohnungen oder Häusern sinnvoll sein kann. Dann warnen sämtliche Melder, wenn mindestens einer Rauch wittert. Funkmelder können auch eingesetzt werden, um Keller oder Dachgeschosse zu überwachen. Die Technik hat allerdings ihren Preis, das laut Warentest „gute“ Funkgerät von Hekatron kostete 86 Euro.