Mittags mal schnell einen Tisch im Restaurant reservieren – und dann abends doch nicht hingehen? Das sollte man tunlichst vermeiden oder zumindest rechtzeitig vorher absagen. Denn Tischreservierungen sind grundsätzlich verbindlich. Der Gast verpflichtet sich, zur vereinbarten Zeit zu erscheinen und etwas zu konsumieren. Kommt der Gast nicht, kann der Wirt Ersatz seiner Vorbereitungskosten und sogar entgangenen Gewinn verlangen. Das hat das Landgericht Kiel vor einiger Zeit entschieden (Az.: 8 S 160/97). Der Wirt muss dafür allerdings beweisen, dass er aufgrund der Reservierung andere Gäste wegschicken musste. Dann darf er die Kosten eines normalen Menüs berechnen. Umgekehrt kann auch der Gast Schadenersatz beispielsweise für Fahrtkosten verlangen, wenn der Wirt eine vereinbarte Reservierung nicht einhält.