Nachdem ein Angeklagter wegen eines Tötungsdelikt mit fremdenfeindlichen Motiven im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde, hatte dieser Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun verworfen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Nach Feststellung des Landgerichts hatte der Angeklagte am 27. Mai 2023 in Hamburg-Niendorf aus fremdenfeindlichen Motiven mit bedingtem Tötungsvorsatz durch die geschlossene Tür einer von pakistanischen Nachbarn bewohnten Wohnung geschossen. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten daraufhin im Dezember zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

 

Die Überprüfung des Urteils durch den in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des BGH habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, das Urteil des Landgerichts sei damit rechtskräftig, teilte die BGH-Pressestelle am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Der Angeklagte war vom Landgericht wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Mordmerkmale der Heimtücke und eines Handelns aus niedrigen Beweggründen angenommen. Die Nachbarn wurden den Angaben zufolge damals nicht verletzt, weil sie sich in einem anderen Raum befanden.

Schikane wegen angeblicher Lärmbelästigung

In dem Angeklagten hatte sich nach Angaben des BGH seit seiner Jugend eine tief sitzende, rechtsradikale Grundeinstellung mit fremdenfeindlichen, rassistischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Ideologieelementen verankert. Über seine als freundlich und ruhig beschriebenen pakistanischen Nachbarn habe er sich zuvor schikanös wegen angeblicher Lärmbelästigung beschwert, hieß es. Nach der Tat habe er gegenüber einer Polizeibeamtin gesagt, dass er es bereue, niemanden getroffen zu haben.