30.03.2017 - 10:54 Uhr
Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten künftig vier Wochen länger eine Auszeit. Damit gelten insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt.
Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten künftig vier Wochen länger eine Auszeit. Damit gelten insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt.