Arbeitsverbote gegen den Willen schwangerer Frauen sind demnächst nicht so einfach möglich. Um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen, soll der Arbeitgeber stattdessen den Arbeitsplatz entsprechend umgestalten oder aber die Frau an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einsetzen. Erst wenn beides nicht geht, darf er die schwangere oder stillende Frau nicht weiter beschäftigen. Das gilt natürlich auch bei einem entsprechenden ärztlichen Zeugnis. Die entsprechende Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz wird in die Gesetzesnovelle integriert.