Leben: Susanne Hamann (sur)

Verlust melden

Kommt das Gepäck nicht an, muss man eine Vermisstenanzeige beim Schalter „Lost & Found“ aufgeben. Dazu benötigt man den kleinen Abschnitt mit der Registrierungsnummer für das Gepäckstück, den man beim Check-in bekommen hat. Die Kopie dieser Anzeige aufbewahren, um den Verlust zu beweisen. Ohne eine solche Anzeige geht die Fluggesellschaft davon aus, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand beim Passagier angekommen ist.

 

Notausrüstung

Die Fluggesellschaft übernimmt alle durch die Verspätung entstandenen Kosten wie die Fahrt zum Flughafen. Erreicht der Koffer den Besitzer erst nach ein paar Tagen oder gar nicht, kommt die Airline meist für notwendige Anschaffungen wie Zahnbürste oder Badeanzug auf. Die Reisenden müssen die Kosten auslegen und mit Quittungen belegen, was sie nach dem Gepäckverlust gekauft haben. Sie bekommen das Geld später zurückerstattet. Allerdings sollte man nicht zu großzügig und sorglos einkaufen: Laut dem Amtsgericht Köln (AZ 142 C 392/14) sind 150 Euro als Budget für Überbrückungskleidung ausreichend. Bei manchen Fluggesellschaften erhalten Passagiere auch ein sogenanntes Overnight-Kit mit Hygieneartikeln und Unterwäsche.

Entschädigung

Erreicht das Gepäck den Zielflughafen mit Verspätung, beschädigt oder gar nicht, steht dem Fluggast laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) eine Entschädigung zu. Um das Geld zu bekommen, muss man sich an den jeweiligen Vertragspartner wenden. Hat man nur einen Flug gebucht, ist das die Fluggesellschaft. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter zuständig. Fehlt das Gepäck während des ganzen Urlaubs, sind nach der Rechtsprechung bis zu 50 Prozent des Gesamtreisepreises zu erstatten. Taucht der Koffer nicht wieder auf, muss man den Gepäckverlust innerhalb von 21 Tagen beim Vertragspartner schriftlich reklamieren: Das ist in der Regel die Fluggesellschaft oder – bei einer Pauschalreise – der Reiseveranstalter.

Haftungsfragen

1999 wurden in einem in Montreal geschlossenen Übereinkommen Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr geregelt. Seit 2004 gilt es auch in Deutschland. 1270 Euro sieht das Montrealer Abkommen als Höchstgrenze für verlorene oder verspätete Koffer pro Passagier vor. Pauschalreisende werden höher entschädigt: Der Ärger über das verschollene Gepäck mindert den Reisewert. Pro Tag, an dem man in denselben Klamotten rumlaufen muss, halten Verbraucherschützer eine Preisminderung von bis zu 25 Prozent für vertretbar, weil der Wert der Reise durch den Ärger des nicht vorhandenen Gepäcks abnimmt. Bei einer Kreuzfahrt oder wenn das Gepäck nicht mehr gefunden wird, sind es sogar bis zu 50 Prozent. Erreicht das Gepäck nur einen Tag später den Besitzer, erhält er keine Entschädigung. Laut deutscher Rechtsprechung handelt es sich hierbei um eine bloße Unannehmlichkeit, mit der auf Reisen stets zu rechnen ist.

Vorsorgen

Wertvolle Dinge wie Kamera, Tablet, Laptop, Schmuck oder Bargeld sollten im Handgepäck transportiert werden. Aufgegebenes Gepäck wird gemäß einer EU-Richtlinie durchleuchtet, bevor es im Bauch des Fliegers verschwindet – und auch unter den Flughafenangestellten gibt es Langfinger. Besser, man fliegt, wenn möglich, direkt. Ein sehr auffälliger Koffer wird im Zweifelsfall leichter gefunden als ein schwarzer oder grauer. Ist er mit Zielort und Heimatadresse gekennzeichnet, sinkt das Risiko eines endgültigen Verlusts nahe null.

Koffer verfolgen wie eine Paketsendung

Das System RFID soll vor allem beim Gepäcktransfer zwischen zwei Flügen helfen. Einige Fluggesellschaften arbeiten schon mit der Technologie. Mit Erfolg. Das US-Unternehmen Delta Airlines etwa meldet eine Trefferquote von 99 Prozent beim Tracking des Gepäcks. Der dafür nötige Chip kostet zwar zehn Cent, soll aber auf der anderen Seite 20 Cent einsparen. Denn wenn was wegkommt, wird es teuer: 2016 betrugen die weltweiten Kosten der Fluggesellschaften hierfür 2,1 Milliarden US-Dollar. Tendenz sinkend – trotz steigender Passagierzahlen.

Laut einer Sita-Umfrage wären 76 Prozent aller Passagiere gerne jederzeit darüber informiert, wo ihr Gepäck sich befindet. Daher hat die International Air Transport Association (IATA) die sogenannte „Resolution 753“ aufgestellt. Der 2016 gefasste Beschluss verpflichtet alle Mitglieder, jedes Gepäckstück vom Start bis zur Landung ununterbrochen zu verfolgen und die Daten den Besitzern der Koffer und Taschen zur Verfügung zu stellen. So soll die Passagierzufriedenheit erhöht und letztlich auch Geld gespart werden, das für die mühsame Suche sowie für Schadenersatz aufgewendet werden muss. Die erste Airline, die das nach eigenen Angaben schon geschafft hat, ist Qatar Airways. An ihrem Drehkreuz, dem Hamad International Airport in Doha, werden die Bedingungen für „Resolution 753“ seit April 2017 erfüllt.

Am Flughafen Kansai in Osaka kam noch nie ein Koffer weg

Die anderen Fluggesellschaften müssen bis zum 1. Juni 2018 nachziehen. Doch es gibt Musterschüler, die Richtlinien der IATA gar nicht nötig haben. Seit Jahren gewinnt der japanische Flughafen Kansai International den von der englischen Unternehmensberatung Skytrax ausgelobten Preis für den besten Umgang mit Gepäck. Der auf einer künstlichen Insel in der Bucht von Osaka gelegene Airport hat seit seiner Eröffnung im Jahr 1994 noch nie einen Koffer verloren.

Was tun, wenn der Koffer weg ist?

Verlust melden

Kommt das Gepäck nicht an, muss man eine Vermisstenanzeige beim Schalter „Lost & Found“ aufgeben. Dazu benötigt man den kleinen Abschnitt mit der Registrierungsnummer für das Gepäckstück, den man beim Check-in bekommen hat. Die Kopie dieser Anzeige aufbewahren, um den Verlust zu beweisen. Ohne eine solche Anzeige geht die Fluggesellschaft davon aus, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand beim Passagier angekommen ist.

Notausrüstung

Die Fluggesellschaft übernimmt alle durch die Verspätung entstandenen Kosten wie die Fahrt zum Flughafen. Erreicht der Koffer den Besitzer erst nach ein paar Tagen oder gar nicht, kommt die Airline meist für notwendige Anschaffungen wie Zahnbürste oder Badeanzug auf. Die Reisenden müssen die Kosten auslegen und mit Quittungen belegen, was sie nach dem Gepäckverlust gekauft haben. Sie bekommen das Geld später zurückerstattet. Allerdings sollte man nicht zu großzügig und sorglos einkaufen: Laut dem Amtsgericht Köln (AZ 142 C 392/14) sind 150 Euro als Budget für Überbrückungskleidung ausreichend. Bei manchen Fluggesellschaften erhalten Passagiere auch ein sogenanntes Overnight-Kit mit Hygieneartikeln und Unterwäsche.

Entschädigung

Erreicht das Gepäck den Zielflughafen mit Verspätung, beschädigt oder gar nicht, steht dem Fluggast laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) eine Entschädigung zu. Um das Geld zu bekommen, muss man sich an den jeweiligen Vertragspartner wenden. Hat man nur einen Flug gebucht, ist das die Fluggesellschaft. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter zuständig. Fehlt das Gepäck während des ganzen Urlaubs, sind nach der Rechtsprechung bis zu 50 Prozent des Gesamtreisepreises zu erstatten. Taucht der Koffer nicht wieder auf, muss man den Gepäckverlust innerhalb von 21 Tagen beim Vertragspartner schriftlich reklamieren: Das ist in der Regel die Fluggesellschaft oder – bei einer Pauschalreise – der Reiseveranstalter.

Haftungsfragen

1999 wurden in einem in Montreal geschlossenen Übereinkommen Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr geregelt. Seit 2004 gilt es auch in Deutschland. 1270 Euro sieht das Montrealer Abkommen als Höchstgrenze für verlorene oder verspätete Koffer pro Passagier vor. Pauschalreisende werden höher entschädigt: Der Ärger über das verschollene Gepäck mindert den Reisewert. Pro Tag, an dem man in denselben Klamotten rumlaufen muss, halten Verbraucherschützer eine Preisminderung von bis zu 25 Prozent für vertretbar, weil der Wert der Reise durch den Ärger des nicht vorhandenen Gepäcks abnimmt. Bei einer Kreuzfahrt oder wenn das Gepäck nicht mehr gefunden wird, sind es sogar bis zu 50 Prozent. Erreicht das Gepäck nur einen Tag später den Besitzer, erhält er keine Entschädigung. Laut deutscher Rechtsprechung handelt es sich hierbei um eine bloße Unannehmlichkeit, mit der auf Reisen stets zu rechnen ist.

Vorsorgen

Wertvolle Dinge wie Kamera, Tablet, Laptop, Schmuck oder Bargeld sollten im Handgepäck transportiert werden. Aufgegebenes Gepäck wird gemäß einer EU-Richtlinie durchleuchtet, bevor es im Bauch des Fliegers verschwindet – und auch unter den Flughafenangestellten gibt es Langfinger. Besser, man fliegt, wenn möglich, direkt. Ein sehr auffälliger Koffer wird im Zweifelsfall leichter gefunden als ein schwarzer oder grauer. Ist er mit Zielort und Heimatadresse gekennzeichnet, sinkt das Risiko eines endgültigen Verlusts nahe null.