Wegen des neuen Wassergesetzes ist in einigen Kommunen das Bauen im Flussnähe komplizierter geworden. Im Remstal wehrt man sich nun dagegen..

Das seit Januar in Kraft getretene Landeswassergesetz stößt bei den Remstalkommunen nach wie vor auf Unmut. Wie berichtet, gelten seit Jahresbeginn für innerörtliche Gebiete, die im Bereich eines statistisch alle 100 Jahre wiederkehrenden Hochwassers (HQ 100) liegen, erheblich verschärfte Bauvorschriften. Diese gehen teilweise so weit, dass in den Gefahrengebieten selbst genehmigte Bauten nicht zu Ende gebracht werden, geschweige denn neue genehmigt werden können, hieß es jetzt bei einem Treffen von Vertretern von Remstalkommunen mit Verantwortlichen des Waiblinger Landratsamtes und des Regierungspräsidiums Stuttgart im Schorndorfer Rathaus. Erhebliche Einschränkungen unter anderem bei den eigenen Gewerbegebieten hatte, wie berichtet, vor Kurzem der Winterbacher Bürgermeister Albrecht Ulrich gerügt und Nachbesserungen gefordert.

 

Bagatellfälle großzügiger behandeln

Trotz der vehement vorgetragenen Kritik konnte der stellvertretende Landrat Bernd Friedrich den Kommunen nur begrenzte Hoffnung auf Besserung machen. Das neue Wassergesetz gehe auf EU-Recht zurück, und das Land habe das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ohnehin mit vier Jahren Verspätung umgesetzt, sagte Friedrich – man habe nun den Auftrag, sich rechtstreu zu verhalten. Seitens der Kommunen sei die Bitte um Erleichterungen in der Genehmigungspraxis gekommen. Aus Schorndorf wurde unter anderem der Vorschlag laut, sogenannte Deichergänzungen zuzulassen, mit deren Hilfe rechnerisch mehr Spielraum für die Bauvorhaben gegeben sei. Andere Kommunen hätten vorgeschlagen, Bagatellfälle großzügiger zu behandeln, sagte Friedrich. Eine andere Frage sei gewesen, was „zeitgleich“ als Begriff für den Ausgleich bedeute – ob darunter tatsächlich der gleiche Tag oder die gesamte Zeitspanne der Baumaßnahme zu verstehen sei.

Hilfen im Verwaltungsvollzug

Zahlreiche Bitten um Erleichterungen gingen an den stellvertretenden Präsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP) Christian Schneider. Aus der RP-Pressestelle hieß es, dass man im Remstal einen Konflikt zwischen dem Hochwasserflächenmanagement und dem technischen Hochwasserschutz sehe, bei welchen das Tal wegen des Baus der Rückhalteräume auf einem guten Weg sei. Die Kommunen sieht Schneider insbesondere als Planungsbehörden gefordert. „Schließlich ist es das Hochwasser selbst, welches bauliche Grenzen setzt“, erklärte der RP-Vize gestern. Dennoch habe er den betroffenen Gemeinden im Remstal zugesagt, ihre Anliegen an das Umweltministerium weiterzuleiten. Es werde darum gehen, den „Kommunen konkrete Hilfestellungen im Verwaltungsvollzug zu geben“, hieß es gestern aus dem Regierungspräsidium.