Geht nicht? Gibt’s nicht! Beim Jahre währenden Schlingerkurs um die Sanierung der Holperpiste zwischen Affalterbach und Remseck-Hochdorf gibt es eine neue Wendung: ein Ausbau bei gleichzeitig fortgesetztem Fahrverbot für Lkw ist doch möglich. Warum eigentlich?

Kreisstraße - Es scheint, als hätte sich der Jahre währende, beharrliche Widerstand der Kommunen gelohnt. Anfang 2010 hatten Remseck und Affalterbach klar signalisiert: der Kreis darf eine von Schlaglöchern und ausgefranstem Asphalt geprägte Kreisstraße zwischen den Orten nur sanieren, wenn das Fahrverbot für Schwerlastverkehr bleibt. Dies schien rechtlich nicht machbar, hatte der Kreis argumentiert. Also geschah nichts – bis jetzt.

 

Jetzt scheint der Kreis seine Ansicht geändert zu haben. Der Landrat hat den beiden Bürgermeistern schriftlich mitgeteilt, dass die Kreisstraße 1669 zwischen Affalterbach und Remseck-Hochdorf zu den marodesten im Kreis zähle, und er die Sanierung von 2017 an doch in Angriff nehmen wolle. Mit einer Neuerung: das Lkw-Fahrverbot solle bestehen bleiben.

Der Landrat hat’s versprochen

Im Technischen Ausschuss von Affalterbach wurde diese Wendung mit Freude zur Kenntnis genommen. Da der Landrat versichert habe, dass der Kreis das eine (die Straße sanieren) tun könne und das andere (das Lkw-Fahrverbot beibehalten) nicht bleiben lassen müsse, gebe es keinen Grund mehr, gegen die Sanierung zu sein, sagte der Bürgermeister Steffen Döttinger. Eine eigens formulierte schriftliche Zusicherung vom Landratsamt, dass die Straße für Lastwagen Tabu bleibe, hielt Döttinger für unnötig. Man könne dem Landrat nicht unterstellen, „dass er das schreibt und sich nicht dran hält“. Also folgten die Räte diesem Vorschlag einstimmig.

Ähnlich dürfte es an diesem Dienstagabend im Remsecker Gemeinderat laufen. „Aus unserer Sicht können wir zustimmen, wenn das Lkw-Verbot bestehen bleibt“, sagt der Oberbürgermeister Dirk Schönberger. Der Landrat habe „uns schriftlich zugesagt, dass das möglich ist. Da nehmen wir ihn beim Wort“. Einer Verbreiterung der Straße auf sechs Meter stehe somit nichts mehr im Wege, sagt der Rathauschef. Doch warum nun plötzlich die für viele überraschende Kehrtwende? Noch Anfang 2010 hatte Jürgen Vogt, der Verkehrsdezernent im Landratsamt, eine andere Sichtweise vertreten. Zwar gebe es keinen direkten rechtlichen Zusammenhang zwischen einer Sanierung inklusive Ausbau der Kreisstraße. Wenn jedoch die Straße verbreitert werde, sehe er keinen rechtlichen Grund mehr, das Fahrverbot für Schwerlastverkehr weiter aufrecht zu erhalten, hatte Vogt damals argumentiert.

Neue Richtlinie macht’s möglich

Inzwischen habe sich die rechtliche Lage geändert, teilt Andreas Fritz, Sprecher des Landratsamts Ludwigsburg, mit. Die Richtlinien für eine Sanierung von Straßen hätten bislang vorgesehen, dass schmale Fahrbahnen, wenn sie wie die K 1669 ein höheres Verkehrsaufkommen zu bewältigen haben, stets auf mindestens 6,50 Meter zu verbreitern seien. „Damit wäre das Fahrverbot für Schwerlastverkehr nicht mehr haltbar gewesen“, sagt Fritz. Diese Richtlinie habe sich vor Kurzem geändert.

Neuerdings sei es möglich, Straßen nur auf eine Breite von sechs Metern auszubauen. Für den einfachen, sporadischen Lieferverkehr zum Marbacher Weiler Siegelhausen genüge „ein einfacher Fahrbahnaufbau“. Von einem Kurswechsel seitens des Landratsamts könne somit keine Rede sein. „Es war schon immer die Position des Landratsamts, dass wir die Sanierung nicht auf Kosten einer Aufhebung des Lkw-Fahrverbots wollen“, betont der Sprecher Andreas Fritz.