Das Kindergrabfeld bekommt ein neues Gesicht und einen extra Bereich für Fehlgeburten.

Renningen - Stirbt ein Kind, bricht für die Familie eine Welt zusammen. Wie alt das Kind war, spielt dabei keine Rolle. Selbst bei Fehlgeburten von nur wenigen Wochen alten Föten kann das Gefühl des Verlusts für die Eltern so stark sein, dass sie ihre Babys gerne bestatten möchten, um Abschied zu nehmen. Diesen sogenannten Sternenkindern widmet die Stadt Renningen auf dem städtischen Friedhof fortan einen eigenen Bereich. Dieser wird in das bestehende Kindergrabfeld eingegliedert, das ebenfalls ganz neu hergerichtet wird. 78 000 Euro sind dafür vorgesehen.

 

Die Bestattung von Sternenkindern, also Babys, die bei ihrem Tod weniger als 500 Gramm wiegen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. „Alle Eltern gehen mit dem Verlust anders um“, weiß Christian Teich, Leiter der Abteilung Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr im Renninger Rathaus. Manche wollen die Sache so schnell wie möglich hinter sich lassen, andere nutzen das Angebot des Waldfriedhofs in Böblingen. Dort gibt es zweimal im Jahr eine Sammelbestattung, nachdem die Kinder eingeäschert wurden, zusammen mit einer ökumenischen Trauerfeier. Anderen ist das aber nicht genug. „Wir hatten schon Fälle, dass die Eltern ihr tot geborenes Kind im Familiengrab bei den Großeltern begraben lassen wollten. Auch das ist möglich“, so Teich. Ansonsten gebe es für diese Kinder aber meist keine speziellen Angebote.

Umgestaltung für 78 000 Euro

In Zusammenarbeit mit der Friedhofsgruppe Renningen entstand deshalb die Idee, Menschen, die einen solchen Verlust erlitten haben, die Möglichkeit zu geben, ihr Baby auch ohne großes Einzelgrab in ihrer Nähe beisetzen zu lassen und dafür einen angemessenen Raum zu schaffen. Die Friedhofsgruppe besteht aus unterschiedlichen Vertretern des Bestattungswesens, beispielsweise Hospizdienst, Kirchen oder Steinmetzen, und hat unter anderem den Trauerweg ins Leben gerufen.

Das Projekt Sternenkinder ist Teil einer groß angelegten Umgestaltung des Abschnitts für Kindergräber, die noch in diesem Jahr beginnen soll. Der Rat hat dafür 78 000 Euro im Haushalt bereitgestellt.

„Wir wollen den Platz optisch aufwerten“, erklärt Teich. Das kleine, in sich abgeschlossene Reich soll einen freundlichen Charakter erhalten und dem Besucher vermitteln: „Hier ist es anders.“ Die Bestandsgräber bleiben erhalten. Drumherum wird eine Hecke gepflanzt, die nach außen hin gerade, im Innenteil jedoch in geschwungenen Linien verläuft. Ebenfalls runde, geschwungene Bänke bieten Platz zum Innehalten, in die Mitte des Areals kommt eine Gedenkstele. Speziell für die Sternenkinder sind am Rande des Felds organisch angelegte Blumenbeete mit steinernen, blattförmigen Ablagen vorgesehen.

Hintergründe

Pflicht:
Für Sternenkinder oder auch Schmetterlingskinder besteht keine Bestattungspflicht. Als solche werden Babys bezeichnet, die noch im Mutterleib oder bei der Geburt sterben und dabei weniger als 500 Gramm gewogen haben. Föten erreichen dieses Gewicht für gewöhnlich zwischen der 22. und 24. Schwangerschaftswoche. Sobald ein Kind bei der Geburt aber Lebenszeichen zeigt, also Herzschlag und Atmung, muss es nach dem Tod beigesetzt werden – unabhängig vom Gewicht.

Recht
: Das Recht auf die Bestattung von Fehlgeburten war lange Zeit sehr uneinheitlich geregelt, die Vorgaben waren von Land zu Land, zum Teil von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Heute gilt: Jedes Kind darf bestattet werden, egal wie groß. Selbst für Sternenkinder gibt es also die Möglichkeit zu einem Einzelgrab, einer anonymen Feuerbestattung oder der Beisetzung im vorhandenen Familiengrab.

Namenlos
: Für Sternenkinder unter 500 Gramm wird keine Geburts- und Sterbeurkunde ausgestellt. Seit 2013 haben Eltern jedoch die Möglichkeit, ihr Kind trotzdem dem zuständigen Standesamt zu melden, sodass es eine Identität erhält und der gewünschte Name, der Geburtsort und der Geburtstag des Kindes dauerhaft dokumentiert werden.

Informationen
: Alle Informationen rund um das Thema finden sich in einer speziellen Broschüre des Klinikverbunds Südwest, ausliegend in allen zugehörigen Krankenhäusern.