Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Sprung ins kalte Wasser

Vaihingen - Nach Angaben der Schwimmverbände im Land kann sich am Ende der Grundschulzeit nur jedes zweite Kind ohne Schwimmhilfe über Wasser halten. Das ist zu wenig. Die Gründe sind sicher vielfältig. Fakt ist aber, dass zwischen 2007 und 2012 die Kommunen in Baden-Württemberg 26 Bäder schlossen und nur drei neue eröffneten. In Stuttgart schließen zwar keine Bäder, aber es wird gespart. Ein paar Beispiele aus jüngerer Zeit?

 

Erstens: das Hallenbad Sonnenberg ist schon seit vielen Jahren ein Sorgenkind. Auch vor dem Brand war es immer wieder wegen Sanierungsarbeiten geschlossen.

Zweitens: zum Jahreswechsel gab es Unmut, weil das Vaihinger Hallenbad von Heilig Abend bis 6. Januar geschlossen war. Ausgerechnet in den Ferien, wenn Familien Zeit haben, um mit ihren Kindern schwimmen zu gehen. Doch die Bäderbetriebe erklärten, dass die Nachfrage in diesen Wochen erfahrungsgemäß gering sei. Der Vaihinger Bezirksbeirat kritisierte diese Aussage und forderte, dass das Bad künftig während der Ferien geöffnet bleibt.

Drittens: die Nachfrage nach Schwimmkursen ist groß. Die Sportvereine würden gern mehr anbieten. Aber sie bekommen keine Zeiten in den Bädern, obwohl diese oft leer stehen.

Einen Versuch ist es wert

Keine Frage, Hallenbäder sind immer ein Zuschussgeschäft. Die Kommunen müssen die Energie-, Personal- und Sachkosten stemmen. Diese können nur zu einem geringen Teil mit dem Erlös aus den Eintrittskarten refinanziert werden. Gleichzeitig muss der Eintritt ins Hallenbad erschwinglich bleiben.

Bei den Haushaltsberatungen seien die Öffnungszeiten begrenzt worden. „Eine Erweiterung – wie in Vaihingen gefordert – ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.“ Darüber müsse der Bäderausschuss des Gemeinderats befinden. Die Pressestelle schreibt: „Es handelt sich also um eine politische Entscheidung in Absprache mit der Verwaltung.“ Und weiter heißt es: „Die Unterschriftenlisten werden selbstverständlich entgegengenommen und mit dem Referat für Wirtschaft und Finanzen entsprechend besprochen.“ Weitere Infos gibt es per Mail an hallenbad-vaihingen-offen-bleiben@gmx.de.

Kommentar

Sprung ins kalte Wasser

Vaihingen - Nach Angaben der Schwimmverbände im Land kann sich am Ende der Grundschulzeit nur jedes zweite Kind ohne Schwimmhilfe über Wasser halten. Das ist zu wenig. Die Gründe sind sicher vielfältig. Fakt ist aber, dass zwischen 2007 und 2012 die Kommunen in Baden-Württemberg 26 Bäder schlossen und nur drei neue eröffneten. In Stuttgart schließen zwar keine Bäder, aber es wird gespart. Ein paar Beispiele aus jüngerer Zeit?

Erstens: das Hallenbad Sonnenberg ist schon seit vielen Jahren ein Sorgenkind. Auch vor dem Brand war es immer wieder wegen Sanierungsarbeiten geschlossen.

Zweitens: zum Jahreswechsel gab es Unmut, weil das Vaihinger Hallenbad von Heilig Abend bis 6. Januar geschlossen war. Ausgerechnet in den Ferien, wenn Familien Zeit haben, um mit ihren Kindern schwimmen zu gehen. Doch die Bäderbetriebe erklärten, dass die Nachfrage in diesen Wochen erfahrungsgemäß gering sei. Der Vaihinger Bezirksbeirat kritisierte diese Aussage und forderte, dass das Bad künftig während der Ferien geöffnet bleibt.

Drittens: die Nachfrage nach Schwimmkursen ist groß. Die Sportvereine würden gern mehr anbieten. Aber sie bekommen keine Zeiten in den Bädern, obwohl diese oft leer stehen.

Einen Versuch ist es wert

Keine Frage, Hallenbäder sind immer ein Zuschussgeschäft. Die Kommunen müssen die Energie-, Personal- und Sachkosten stemmen. Diese können nur zu einem geringen Teil mit dem Erlös aus den Eintrittskarten refinanziert werden. Gleichzeitig muss der Eintritt ins Hallenbad erschwinglich bleiben.

Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten ist nicht für umsonst zu haben. Doch Stuttgart kann es sich leisten, zumindest darüber nachzudenken. Wenigstens versuchsweise könnte die Stadt das Hallenbad im Rosental an den Wochenenden geöffnet lassen, auch wenn das Hallenbad Sonnenberg wieder in Betrieb geht. Wenn die Vaihinger das nicht annehmen, die Familien die Zeit nicht nutzen, um zum Beispiel ihren Kindern schwimmen beizubringen, dann wäre eine Rücknahme des Angebots sicher berechtigt.