Ein 56-Jähriger aus Sachsenheim hat „in der Luft herumgefunzelt“. Dabei störte er dummerweise ausgerechnet einen Polizeihelikopter.

Sachsenheim - Es gibt ein paar Delikte, bei denen die bundesdeutschen Vollzugsbehörden sehr empfindlich reagieren. Widerstand oder Gewalt gegen Polizeibeamte zählen dazu, ebenso ein „Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“. Wegen einer ungewöhnlichen Mischung aus beidem musste sich ein 56-Jähriger aus dem Sachsenheimer Ortsteil Hohenhaslach vor dem Amtsgericht Vaihingen/Enz verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, mit einem starken Laserpointer auf einen Hubschrauber geleuchtet zu haben – und zwar ausgerechnet einen „Bussard 805“ der Polizei, der gerade auf dem Rückflug von einem Einsatz war.

 

Dem entsprechend scharf war der Ton, den der Staatsanwalt gegen den Angeklagten anschlug. „Ich glaube Ihnen kein Wort“, ließ er den 56-Jährigen wissen. „Ich weiß nicht, warum Sie hier so eine Schärfe reinbringen“, hielt ihm der Verteidiger entgegen. Es kam zu einer längeren Unterbrechung – und einer Absprache der Konfliktparteien.

Strafe ist vergleichsweise mild

Am Ende wurde der Angeklagte zu einer vergleichsweise milden Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Bei näherer Betrachtung der Prozessdetails hätte es aber auch anders kommen können.

Laut dem Staatsanwalt hätte dem Mann eine Strafe von mindestens 22 000 Euro gedroht – nebst einem Eintrag im Vorstrafenregister. Seine Version der Dinge sieht wie folgt aus: der 56-Jährige habe aus seinem Dachfenster bewusst auf den Hubschrauber gezielt und durchaus in Kauf genommen, dass der Besatzung etwas passiert. Er habe nicht wissen können, dass lediglich der Copilot im Augenwinkel von dem roten Strahl irritiert wurde. Pech für den 56-Jährigen: der Hubschrauber konnte die Lichtquelle rasch per Wärmebildkamera ausfindig machen.

Der Angeklagte präsentierte eine ganz andere Version. Er habe den Pointer bei seiner Arbeit als Solarmonteur im Müll auf einer Baustelle gefunden und mitgenommen. Dann habe er an besagtem Abend im August 2012 kurz vor Mitternacht aus dem Fenster geleuchtet „auf einen roten Lichtpunkt am Himmel. Ich hab mir nix dabei gedacht“.

„Sie haben eine Dummheit begangen“

Sein ursprüngliches Ziel sei ein Telekommunikations-Turm auf dem Stromberg zwischen Häfnerhaslach und Zaberfeld im Kreis Heilbronn gewesen. Er habe weder gesehen noch gehört, dass dort ein Hubschrauber unterwegs gewesen sei. Laut seinem Rechtsanwalt habe sein Mandant auch nur per „Zufallstreffer“ den Hubschrauber erwischt. Er habe den Helikopter lediglich deshalb wiederholt mit dem Laserlicht getroffen, weil die Besatzung „sofort beigedreht und regelrecht Jagd auf ihn gemacht hat“.

Der Vorsitzende Richter versuchte, mit seinem Urteil einen Mittelweg zu finden. Er blieb mit seiner verhängten Strafe 250 Euro unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe und genehmigte dem Angeklagten die Zahlung per Raten. Er sei kein typischer Fall eines gezielten oder gar notorischen Flugverkehrstörers, wie sie etwa unter Gegnern von neuen Flugfeldern oder generellen Luftverkehrgegnern vorkämen.

„Sie haben wirklich eine Dummheit begangen“, sagte der Richter, „aber man funzelt nicht einfach so in der Luft herum, weil man nicht weiß, was da fliegen kann“. Obwohl ihm keine Absicht zu unterstellen sei und die Besatzung rasch Laserschutzbrillen aufgesetzt habe, so habe der Angeklagte doch Mitmenschen in potenzielle Gefahr gebracht. „Was Sie gemacht haben, war furchtbar sinnlos – aber gefährlich.“