Geradezu zornig reagierte auch Himmelsbach auf die "Enthüllung". Er teilte mit: "Der ganze Vorgang hat sich im rechtlich zulässigen Rahmen abgespielt und entbehrt jeglicher Dramatik." Die "Aussagen aus Umweltkreisen sowie des Stadtrats Ehinger seien fahrlässig, gerade vor den tragischen Ereignissen in Japan. Es sei " geradezu abstrus" anzunehmen, das Heilbronner Salzbergwerk werde heimlich zum atomaren Endlager ausgebaut, sagt der OB.

 

Ganz anders sieht das Franz Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn: "54 Millionen Becquerel an Strahlenbelastung sind eine ganze Menge - auch wenn es sich nicht um Atommüll im rechtlichen Sinn handelt." Ob auch künftig ähnliche Abfallstoffe eingelagert würden, fragt er. Schneider verweist darauf, dass in jedem Fall eine Einzelgenehmigung eingeholt werden müsse: "Wir würden das aber sehr genau überlegen und nicht unbedingt den Antrag wieder stellen. Jede Materie strahlt - es geht immer um Schwellenwerte, die der Gesetzgeber stellt." Aufregender findet Schneider indes, wie derzeit in Neckarwestheim der Atommüll gelagert wird: Übertag in Gebäuden.

Hintergrund: Erst Quecksilberrückstände, dann Sondermüll

Einschränkung Laut BUND sind seit 1985 nur quecksilberhaltige Rückstände (der Firma Höchst) aus der Verarbeitung des Heilbronner Steinsalzes eingelagert worden - aus Sorge um den Absatz des Salzes. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat danach verfügt, dass Rauchgasreinigungsrückstände der Müllverbrennungsanlagen Stuttgart, Mannheim und Göppingen eingelagert werden müssen.

Erweiterung 1998 wurde die Liste der Abfälle auf rund 240 Arten erweitert, einschließlich hochgiftigem Sondermüll. Nicht eingelagert werden dürfen seitdem flüssige und gasförmige, infektiöse, brennbare, penetrant riechende, auspressbare und radioaktive Abfälle - nach den Freigabe-Grenzwerten der jeweils gültigen Strahlenschutzverordnung. 

Darauf - und auf ein ebenso umfangreiches und korrektes Genehmigungsverfahren für die Einlagerung berufen sich sowohl der Vorstandsvorsitzende Schneider als auch Himmelsbach. Schneider sagt: "Diese Ordnungsmäßigkeit haben auch die Kritiker bestätigt und die Gegner anerkannt - das ehrt sie." Heikel sei aber die Tatsache, dass es jetzt hochkomme. Denn so werde suggeriert, die SWS lagere möglicherweise Atommüll aus Neckarwestheim ein und die Stadt Heilbronn reiche den bösen Buben bei der SWS die Hand. Schneider nennt das "falsch, unverantwortlich und infam", weil es die Bevölkerung verunsichere.

"54 Millionen Becquerel an Strahlenbelastung sind eine ganze Menge"

Geradezu zornig reagierte auch Himmelsbach auf die "Enthüllung". Er teilte mit: "Der ganze Vorgang hat sich im rechtlich zulässigen Rahmen abgespielt und entbehrt jeglicher Dramatik." Die "Aussagen aus Umweltkreisen sowie des Stadtrats Ehinger seien fahrlässig, gerade vor den tragischen Ereignissen in Japan. Es sei " geradezu abstrus" anzunehmen, das Heilbronner Salzbergwerk werde heimlich zum atomaren Endlager ausgebaut, sagt der OB.

Ganz anders sieht das Franz Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn: "54 Millionen Becquerel an Strahlenbelastung sind eine ganze Menge - auch wenn es sich nicht um Atommüll im rechtlichen Sinn handelt." Ob auch künftig ähnliche Abfallstoffe eingelagert würden, fragt er. Schneider verweist darauf, dass in jedem Fall eine Einzelgenehmigung eingeholt werden müsse: "Wir würden das aber sehr genau überlegen und nicht unbedingt den Antrag wieder stellen. Jede Materie strahlt - es geht immer um Schwellenwerte, die der Gesetzgeber stellt." Aufregender findet Schneider indes, wie derzeit in Neckarwestheim der Atommüll gelagert wird: Übertag in Gebäuden.

Hintergrund: Erst Quecksilberrückstände, dann Sondermüll

Einschränkung Laut BUND sind seit 1985 nur quecksilberhaltige Rückstände (der Firma Höchst) aus der Verarbeitung des Heilbronner Steinsalzes eingelagert worden - aus Sorge um den Absatz des Salzes. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat danach verfügt, dass Rauchgasreinigungsrückstände der Müllverbrennungsanlagen Stuttgart, Mannheim und Göppingen eingelagert werden müssen.

Erweiterung 1998 wurde die Liste der Abfälle auf rund 240 Arten erweitert, einschließlich hochgiftigem Sondermüll. Nicht eingelagert werden dürfen seitdem flüssige und gasförmige, infektiöse, brennbare, penetrant riechende, auspressbare und radioaktive Abfälle - nach den Freigabe-Grenzwerten der jeweils gültigen Strahlenschutzverordnung.