Das Landgericht Mosbach hält den Arzneimittel-Automaten von Doc Morris in Hüffenhardt für wettbewerbswidrig. Er muss sofort geschlossen werden.

Hüffenhardt - Der niederländische Arzneimittel-Versandhändler Doc Morris darf seinen Apothekenautomaten in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreises) vorerst nicht weiter betreiben. Das hat das Landgericht Mosbach per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit der Klage des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg statt, der in dem Automaten einen Wettbewerbsverstoß sah.

 

Das Gerät sei erstens kein Versandhandel, sagte eine Justizsprecherin am Mittwoch. Außerdem verstoße die Abgabe gegen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung. Denn bei jedem Rezept sei der Apotheker verpflichtet, bei Unklarheiten oder Fehlern die Verschreibung zu ändern und zudem zu unterschreiben. Das Leisten einer Unterschrift sei durch den Medikamentenautomaten nicht möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz muss die Videoberatung mit Arzneimittelabgabe aber geschlossen bleiben.

Medikament per Knopfdruck

Das Unternehmen hat zuletzt in Hüffenhardt nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft. Dazu gaben Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wurde per Videochat. Die einzige örtliche Apotheke in dem 2000 Einwohner zählenden nordbadischen Dorf wurde bereits 2015 geschlossen. Ein Nachfolger konnte nicht gefunden werden. Dann meldete sich der Versandhändler Doc Morris mit der Idee, eine Video-Medikamentenausgabe einzurichten bei der Kommune.

Enttäuscht von dem Urteil ist Olaf Heinrich, Vorstandsvorsitzender bei DocMorris. „ Wir hatten uns eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft“, sagt er. Das Urteil erschwere es, die Versorgungssituation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen.

Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe läuft ein weiteres Verfahren bezüglich des Automaten. Dort hatte Doc Morris Klage erhoben, weil das Regierungspräsidium in Karlsruhe dem Versandhändler bereits Ende April, einen Tag nach Inbetriebnahme, untersagt hatte, rezeptpflichtige Medikamente in Hüffenhardt zu verkaufen.