Ende Juli hatte die Stadt Schorndorf eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan zum geplanten Baugebiet Schölleräcker in Schorndorf-Weiler verloren, doch das 4,5 Hektar große Gebiet scheint damit noch nicht vom Tisch zu sein. Das Rathaus und der Anwalt der Kläger verhandeln offenbar nun miteinander.

Das Baugebiet Schölleräcker im Schorndorfer Teilort Weiler ist trotz des für die Stadt verlorenen Normenkontrollprozesses (wir berichteten) vor dem Verwaltungsgerichthof Mannheim (VGH) noch nicht völlig vom Tisch. Wie der Anwalt der Klägerseite, der Stuttgarter Verwaltungsrechtler Hans Büttner auf Anfrage bestätigte, gibt es zurzeit Verhandlungen zwischen der Anliegerfamilie und dem Rathaus.

 

Das Ergebnis könnte ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und den Klägern sein, sagte Büttner. Auch der Schorndorfer Oberbürgermeister Matthias Klopfer bestätigte die Verhandlungen, wollte sich jedoch nicht zu Details äußern. Laut dem Anwalt der Familie könnte die Stadt im Falle einer Einigung erneut einen Bebauungsplan aufstellen. Sollte es einen Konsens geben, könne dies „in naher Zukunft geschehen“, deutete Büttner an. Seine Mandanten wollten das Baugebiet „nicht grundsätzlich verhindern“.

Um die Schölleräcker, die 4,5 Hektar für zukünftig rund 70 Wohneinheiten umfassen, hatte es jahrelange juristische Auseinandersetzungen gegeben, verbunden mit vier Verfahren und zahlreichen Nachbesserungen. Die Klägerfamilie, der ein Haus an einer Zufahrt des Gebietes gehört, sah sich durch die Regelungen des Bebauungsplans benachteiligt. Die Stadt hatte auf einem unbebauten Teil ihres Grundstücks ein Zufahrtsverbot verhängt und damit dessen Bebauung verhindert.

Der Rechtsanwalt der Familie hatte dies in seiner Klageschrift „einen städtebaulichen Missgriff“ genannt. Es habe ihn überrascht, sagte Büttner, dass der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim stattdessen als wichtigsten Punkt die Lärmbelastungen an den Zufahrtsstraßen gerügt habe, für welche die Stadt keine Gutachten vorweisen konnte. Beim Lärm sei die Schwelle der Geringfügigkeit sei „erkennbar überschritten“, so der VGH.

Er wolle zwar das Baugebiet verwirklicht sehen, sagte der Oberbürgermeister Matthias Klopfer, wichtig sei jedoch, zuvor eine Einigung herzustellen: „Eine zweiten Misserfolg können wir uns nicht leisten.“ Die Stadt hatte kürzlich vom Stuttgarter Professor Gerd Baldauf den Rat erhalten, künftige Bauvorhaben dieser Größenordnung nur mithilfe von Fachjuristen zu planen. „Das Baurecht wird immer komplizierter“, sagt Klopfer, vor allem bei der Neubebauung des Breuningerareals und des alten Bauhofgeländes sei dies wichtig. Zudem solle die in Schorndorf bisher herrschende Praxis, je neuer Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen, geändert werden, weil diese bisherige städtische Praxis nicht durch Landesrecht gedeckt sei. Er wolle dem Gemeinderat dazu einen Vorschlag vorlegen, so Klopfer.

Allerdings steht der Stadt eine weitere Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim bevor. Ein ehemaliger Mitarbeiter klagt gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Während das Rathaus dazu keine Angaben macht, heißt es auf Anfrage vom VGH, der Kläger sei alkoholkrank gewesen und habe sich in Therapie begeben. Die Stadt stütze ihre Entscheidung auf einen Rückfall, der allerdings seine Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt habe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe für die Stadt entschieden, der Mann habe Berufung eingelegt.