Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Sein Rezept ist – wieder einmal – radikal: „Der Abbau der gewaltigen Staatsschulden fordert Sondermaßnahmen“, betont der Finanzrechtler. So will er alle Staatsschulden „in einer eigenen Organisation sichtbar machen“, um das öffentliche Bewusstsein für die Dringlichkeit der Tilgung zu stärken. Ferner sollen alle nominalen Haushaltszuwächse durch Steuereinnahmen für die Schuldentilgung reserviert werden. Ausgabenerhöhungen seien nur noch möglich, wenn andernorts gleichermaßen gespart werde.

 

Zum langfristigen Lastenabbau liegt es Kirchhof zufolge nahe, die Erträge bestimmter Steuern wie der Erbschaftsteuer ausschließlich für die Verminderung der Schulden zu reservieren. Auch der Solidaritätszuschlag könnte so eine neue, langfristige Bestimmung erhalten. Zur Erhöhung des Steueraufkommens kalkuliert Kirchhof zudem die derzeit diskutierte Finanztransaktionssteuer ein, die eine Gerechtigkeitslücke bei den indirekten Steuern schließen und die Mitverursacher der Schuldenkrise zur Verantwortung ziehen werde. Deutlich rügt er, dass der Finanzmarkt keine Steuern zahlen muss.

Vermögensabgabe bei mehr als einer Million Euro

Zu eigen macht sich der Gutachter auch die Gewerkschaftsforderung nach einer einmaligen Vermögensabgabe in Höhe von rund zwölf Prozent auf Vermögen von mehr als einer Million Euro. Diese könne allerdings auf zwölf Jahre verteilt werden, ergänzt er. Kirchhof erhofft sich dadurch Erträge von 100 bis 120 Milliarden Euro. Diese Vermögensabgabe solle jedoch nur dem Bund zustehen, während die Vermögensteuer den Ländern zugutekommt.

Eine solche einmalige Abgabe sei verfassungsgemäß, hatte jüngst der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland im Auftrag von Verdi festgestellt. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht sich für einmalige Vermögensabgaben zum Abbau der Staatsschulden aus. Finanzhilfen sollen Kirchhof zufolge nur noch auf Gegenseitigkeit gewährt werden. Das heißt: wenn Unternehmen oder Staaten saniert sind, sollten sie – neben der Rückzahlung der Darlehen – an der Sanierung des Staates mitwirken. Beispielsweise könne eine sanierte Bank einen Zinsnachlass gewähren oder auf Kreditrückzahlung verzichten, und ein sanierter Automobilhersteller könne kostenlos 10 000 Autos für die Polizei liefern, schlägt Kirchhof vor.

„Der Abbau fordert Sondermaßnahmen“

Sein Rezept ist – wieder einmal – radikal: „Der Abbau der gewaltigen Staatsschulden fordert Sondermaßnahmen“, betont der Finanzrechtler. So will er alle Staatsschulden „in einer eigenen Organisation sichtbar machen“, um das öffentliche Bewusstsein für die Dringlichkeit der Tilgung zu stärken. Ferner sollen alle nominalen Haushaltszuwächse durch Steuereinnahmen für die Schuldentilgung reserviert werden. Ausgabenerhöhungen seien nur noch möglich, wenn andernorts gleichermaßen gespart werde.

Zum langfristigen Lastenabbau liegt es Kirchhof zufolge nahe, die Erträge bestimmter Steuern wie der Erbschaftsteuer ausschließlich für die Verminderung der Schulden zu reservieren. Auch der Solidaritätszuschlag könnte so eine neue, langfristige Bestimmung erhalten. Zur Erhöhung des Steueraufkommens kalkuliert Kirchhof zudem die derzeit diskutierte Finanztransaktionssteuer ein, die eine Gerechtigkeitslücke bei den indirekten Steuern schließen und die Mitverursacher der Schuldenkrise zur Verantwortung ziehen werde. Deutlich rügt er, dass der Finanzmarkt keine Steuern zahlen muss.

Vermögensabgabe bei mehr als einer Million Euro

Zu eigen macht sich der Gutachter auch die Gewerkschaftsforderung nach einer einmaligen Vermögensabgabe in Höhe von rund zwölf Prozent auf Vermögen von mehr als einer Million Euro. Diese könne allerdings auf zwölf Jahre verteilt werden, ergänzt er. Kirchhof erhofft sich dadurch Erträge von 100 bis 120 Milliarden Euro. Diese Vermögensabgabe solle jedoch nur dem Bund zustehen, während die Vermögensteuer den Ländern zugutekommt.

Eine solche einmalige Abgabe sei verfassungsgemäß, hatte jüngst der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland im Auftrag von Verdi festgestellt. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht sich für einmalige Vermögensabgaben zum Abbau der Staatsschulden aus. Finanzhilfen sollen Kirchhof zufolge nur noch auf Gegenseitigkeit gewährt werden. Das heißt: wenn Unternehmen oder Staaten saniert sind, sollten sie – neben der Rückzahlung der Darlehen – an der Sanierung des Staates mitwirken. Beispielsweise könne eine sanierte Bank einen Zinsnachlass gewähren oder auf Kreditrückzahlung verzichten, und ein sanierter Automobilhersteller könne kostenlos 10 000 Autos für die Polizei liefern, schlägt Kirchhof vor.

Für unzulässig hält er eine faktische Schuldentilgung durch gezielte Inflationspolitik, wie sie derzeit betrieben wird. Dies bürde die Schuldenlast vor allem den Geldeigentümern auf und zerstöre das Vertrauen ins Geld – die Grundlage der Wirtschaft.