Die Eltern tröstet das allerdings wenig. "Wir sind fassungs- und hilflos", sagt die Elternvertreterin Kerstin Balden-Burth. Die stellvertretende Schulleiterin Margarete Ruthardt mache "einen hervorragenden Job - doch man merkt, dass es eben keine normale Situation ist". Viele an der Schule haben den Eindruck, dass es der unterlegenen Bewerberin längst nicht mehr um den Job gehe, "sondern ums Prinzip". Selbst wenn die Studiendirektorin je auf höchstrichterliche Entscheidung den Job bekäme - ein unvoreingenommener Neubeginn wäre dann wohl kaum möglich, sagen viele aus der Schulgemeinschaft. Eine Anfrage unserer Zeitung beantwortete die unterlegene Bewerberin bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht.

 

Rein formal ist sie im Recht. Jedermann kann eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben, "wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt glaubt", so steht es in einem Merkblatt des obersten deutschen Gerichts. Das Bundesverfassungsgericht müsste nun die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Urteile feststellen und die Angelegenheit an den Verwaltungsgerichtshof zurückweisen.

Bewerbungsrunden wurden wurde zuvor schon aufgehoben

Bereits im vergangenen Sommer hatten die Stuttgarter Verwaltungsrichter die erste Bewerbungsrunde wieder aufgehoben und eine erneute Eignungsprüfung der Bewerberin angeordnet. Somit musste das Verfahren neu aufgerollt werden. Doch auch in der zweiten Runde mit erneuten Vorstellungsrunden bestätigten die Entscheider ihre ursprüngliche Haltung. Für sie ist der ausgewählte Lehrer für die Führungsaufgaben eines Schulleiters besser befähigt als seine Mitbewerberin.