Die Entwicklung

Das Guerilla-Gärtnern hat sich von Großbritannien aus verbreitet und war zunächst oft ein subtiles Mittel des Protestes im öffentlichen Raum. Ein wichtiger Akteur ist Richard Reynolds, der das Buch „Guerilla Gardening – ein botanisches Manifest“ geschrieben hat. Mittlerweile soll das heimliche Gärtnern schlicht triste Innenstädte verschönern.

Halblegales Tun

Alles, was sich außerhalb des eigenen Grundstücks befindet, ist fremdes Eigentum. Deswegen kann auch das heimliche Gärtnern als Besitzstörung oder Sachbeschädigung ausgelegt werden. Viele Gemeinden sehen jedoch von einer Strafverfolgung ab. Angesichts knapper Budgets für Stadtbegrünung gibt es sogar Kommunen, die die Aktionen begrüßen.

Blumenwiese aus Vogelfutter

Ihren größten Erfolg hat sie allerdings nicht den Samenbomben zu verdanken. Weil der Winter mild war, konnte Ingrid Boegler im Frühjahr günstig einige Pakete Vogelfutter erstehen. Dieses verteilte sie großzügig auf jener großen Brache an der Bismarckstraße, auf der einmal die neue Ortsmitte entstehen soll. „Erst dachte ich, es wird nichts. Aber dann haben die Sonnenblumen toll geblüht. Sogar zwischen den Steinen sind sie aufgegangen“. erzählt Ingrid Boegler, die auch diese Samen nachts verteilt hat: „Ich möchte einfach nicht, dass mich jeder sieht.“

Sorgen müsste sie sich wahrscheinlich nicht machen – bisher waren die Reaktionen auf ihr Tun durchweg positiv. Deswegen möchte Ingrid Boegler auf jeden Fall weitermachen. Auch über Mitstreiter würde sie sich freuen, zumal der Aufwand doch beträchtlich ist. Genug triste Ecke fallen ihr auf Anhieb ein.

Mehr Infos über das Guerilla Gardening

Die Entwicklung

Das Guerilla-Gärtnern hat sich von Großbritannien aus verbreitet und war zunächst oft ein subtiles Mittel des Protestes im öffentlichen Raum. Ein wichtiger Akteur ist Richard Reynolds, der das Buch „Guerilla Gardening – ein botanisches Manifest“ geschrieben hat. Mittlerweile soll das heimliche Gärtnern schlicht triste Innenstädte verschönern.

Halblegales Tun

Alles, was sich außerhalb des eigenen Grundstücks befindet, ist fremdes Eigentum. Deswegen kann auch das heimliche Gärtnern als Besitzstörung oder Sachbeschädigung ausgelegt werden. Viele Gemeinden sehen jedoch von einer Strafverfolgung ab. Angesichts knapper Budgets für Stadtbegrünung gibt es sogar Kommunen, die die Aktionen begrüßen.

Tipps

Der Nabu Stuttgart rät dazu, für Samenbomben nur heimische Pflanzen zu verwenden, die zum Standort passen und sich nicht massensweise vermehren. Am besten ist es, Samen von nahe gelegenen Wiesen zu sammeln und diese auszubringen. Einen Bogen sollte um Naturschutzgebiete gemacht werden, um das sensible Gleichgewicht der Ökosysteme nicht zu stören. Zudem sollte man sich vergewissen, ob es sich bei der vermeintlichen Brache nicht um einen wertvollen Trockenrasenstandort handelt. Wer etwas für das Grün in der Stadt tun möchte, kann oft auch Patenschaften für kleine Flächen übernehmen.