Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Aus Furcht, durch Rettungsaktionen Liefertermine nicht einhalten zu können, überlassen Handelsschiffe die Rettung Schiffsbrüchiger dann der libyschen Küstenwache. Sie bringt die Geretteten in die berüchtigten Folter- und Abschiebelager, die nach Überzeugung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen kein sicherer Hafen für Flüchtlinge sind. Das bestätigt Christopher Hein aus seiner Arbeit für den italienischen Flüchtlingsrat.

 

Er verweist auf die finanzielle und logistische Unterstützung Libyens durch Italien. Deshalb setzt er große Hoffnung auf eine weitere Klage am EGMR. Im Jahr 2012 hat das Gericht schon einmal gegen Italien zugunsten von nach Libyen zurückgebrachten Flüchtlingen entschieden. Die Begründung damals: Niemand dürfe Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt werden. Hein sieht in der Ausrüstung der libyschen Küstenwache durch Italien trotz der Verlagerung der Aktion außerhalb des italienischen Grenzen eine Art Beihilfe. Noch hat der EGMR die Klage, die sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention beruft, jedoch nicht angenommen.