Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

2003 hieß es dann aus inoffizieller Quelle, es gebe noch zwischen 100 und 200 Aktenordner zum RAF-Komplex in Stammheim. Aus dem Jahr 2005 stammt der Erklärungsversuch, die Akten seien im Justizministerium oder vom Bundeskriminalamt mitgenommen worden. Schriftlich belegt ist das jedoch nicht. In der Registratur des Justizministeriums liegen die Akten jedenfalls nicht. Das ergab eine kollegiale Anfrage im Hauptstaatsarchiv, das für die Sicherung dieser Aktenbestände zuständig ist.

 

Die Akten gelten schlicht als „einfach weg“. Vermutlich sind sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist 1997 mit anderen Gefangenenakten vernichtet worden, lautete dann 2007 der Erklärungsversuch der JVA auf Kochs weiteres Bohren. Akribisch liest sie Literatur zum Thema RAF darauf hin, ob in ihr aus den Gefangenpersonalakten zitiert wird. Alle Nachfragen bei Autoren nach ihren Quellen verliefen bisher im Sande. Regina Grimm, die die JVA von 2006 bis 2015 leitete und nach Worten Kochs peinlich berührt von deren Verschwinden war, hat noch einmal alles durchsuchen lassen – ohne Erfolg.

So bleibt Koch und der Allgemeinheit nur das Warten auf das, was Archivare Dachbodenfunde nennen. Wenn also Erben auf Schriftstücke stoßen, die die Altvorderen aus Versehen oder Übereifer vor fremden Blicken schützen wollten. Strafbar macht sich heute damit niemand mehr.