Der Haustarifvertrag war vor gut zehn Jahren auf Wunsch der Geschäftsführung eingeführt worden. „Wir brauchten einen Vertrag, der auf die speziellen Bedürfnisse unseres Unternehmens passt“, sagt Steffen Müller. Doch nun müsse dieser an die veränderten Arbeitsbedingungen angepasst werden. „Die Firmen, für die wir arbeiten, wollen auch mal am Samstag beliefert werden. Und auch unsere behinderten Mitarbeiter arbeiten in neuen Bereichen, zum Beispiel der Gastronomie, die flexiblere Betreuung erfordert.“ Dies habe man in den Haustarifvertrag aufnehmen wollen.

 

Weil die Verhandlungen gescheitert sind, will die GWW nun dem kommunalen Arbeitgeberverband beitreten und dann deren Tarifvertrag, den TVöD, übernehmen. Für den Betriebsrat sei das „ein gangbarer Weg“, sagt Karlheinz Grimm, der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums. Auch die Gewerkschaft begrüßt eine solche Regelung für neu eingestellte Kollegen. Für Mitarbeiter, die bisher jedoch mit dem Haustarifvertrag besser gestellt waren, fordert Verdi einen „Überleitungstarifvertrag“. Darüber soll demnächst verhandelt werden. Am Freitag will Verdi das weitere Vorgehen beraten.

Die behinderten Mitarbeiter profitieren von einer Tarifeinigung nicht. Sie werden bisher im Vergleich zu Kollegen anderer Einrichtungen überdurchschnittlich entlohnt – mit 460 Euro monatlich. Doch müsse man aus wirtschaftlichen Gründen über Kürzungen nachdenken, sagt Müller. Es sei deshalb schwierig, ihnen zu vermitteln, „warum ihre Betreuer streiken, obwohl bei diesen doch gar nicht gekürzt wird“.