Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Fahrzeuge
: Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Stundenkilometer fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Dazu gehören der E-Roller und das E-Bike. Das Pedelec ist hingegen bisher von dieser Regel ausgenommen und wird behandelt wie ein Fahrrad, wenn es nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren kann. Der Unterschied: Der elektrische Antrieb funktioniert beim Pedelec nur dann, wenn der Radler in die Pedale tritt. Bei E-Roller und E-Bike dreht man hingegen am Gaspedal, um schneller zu werden.

 

Regeln
: Geplant ist, E-Tretroller zuzulassen, die bis zu 20 Stundenkilometer fahren. Sie dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden. Helme sind erst ab 25 km/h Pflicht. Diskutiert wird noch, ob ein Mofa-Führerschein nötig ist oder ob eine Altersgrenze von 15 Jahren gilt.