Die Ehe von Frau U. war von Gewalt geprägt. Sie wurde sie psychisch krank und der Ehemann ließ sich scheiden. Mit den Kindern zog er weit weg vom früheren Wohnort. Jetzt könnte sie ihre Kinder wiedersehen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 28 Die Mutter kann es kaum erwarten, ihre Kinder wieder zu sehen. Ein Jahr lang konnte sie sie nicht treffen, denn ihr Ex-Mann hatte ihr den Umgang mit ihnen verweigert. Kürzlich unterlag er vor Gericht und Frau U. freut sich auf die Reise zum neuen Wohnort der Kinder, die jetzt schon im Teenageralter sind.

 

Die Kinder wohnen weit weg

Während ihrer zweiten Schwangerschaft war sie psychisch erkrankt. Zuvor hatte sie jahrelang die Gewalt ihres Ehemanns ertragen. Wegen ihres Zusammenbruchs musste sie zwei Jahre in stationäre Behandlung. Die Kinder blieben beim Vater. Er ließ sich scheiden und zog weit weg in ein anderes Bundesland. Während des Aufenthalts in der psychiatrischen Klinik konnte sich Frau U. soweit stabilisieren, dass sie wieder selbstständig wohnen kann und über einen Integrationsarbeitsplatz eine Beschäftigung gefunden hat. In den vergangenen Monaten hatte sich ihr Gesundheitszustand wieder verschlechtert und sie konnte nicht arbeiten.

Zugfahrt einmal pro Monat

Ihr Ex-Mann hatte versucht, der Mutter den Umgang mit den gemeinsamen Kindern komplett zu verweigern. Kürzlich jedoch hat ihr das Gericht einmal im Monat einen so genannten begleiteten Umgang mit den Kindern genehmigt. Frau U. muss dazu mit dem Zug an den Wohnort der Kinder und abends wieder zurück fahren. Weil sie in den vergangenen zehn Monaten nur Krankengeld bezogen hat, fehlt ihr nun das Geld für die monatliche Fahrt zum Treffen mit den Kindern und sie benötigt dafür eine Unterstützung.