Abofalle

Vielfach reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Links aus, um in einer per Smartphone-Spiel verbreiteten Abofalle zu landen. Dabei wird ein Vertrag juristisch gesehen eigentlich erst dann wirksam, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet hat. Ein solcher Button muss gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer eindeutigen Formulierung wie „Kaufen“ beschriftet sein. Gerade die Zahlungspflicht wird jedoch von dubiosen Anbietern oftmals verschleiert – viele merken erst am Monatsende, wenn die Mobilfunkrechnung ins Haus flattert, dass sie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben.

 

Widerruf

Gegen derartige Abzockpraktiken sollte man sich mithilfe von Rechtsanwälten oder der Verbraucherzentrale zur Wehr setzen. Gerade wenn ein Minderjähriger in die Kostenfalle geraten ist, muss nicht alles verloren sein. Denn grundsätzlich müssen Eltern Käufen ihrer Sprösslinge zustimmen, damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Auch die Möglichkeit, getätigte Käufe zu widerrufen, sollte geprüft werden. Das gilt auch für ordnungsgemäß gekennzeichnete In-App-Käufe.

Passwort

Solche In-App-Käufe kann man verhindern, indem man das Konto in Apples App-Store oder Googles Playstore mit einem Passwort schützt.

Mitspielen

Die Stiftung Warentest rät, sich über die Inhalte und mögliche Fallen eines Smartphone-Spiels zu informieren, indem man zumindest am Anfang gemeinsam mit dem Kind spielt.