Spielhallen sollen in Zukunft in den Zentren der Stadtteile konzentriert werden. So sieht es die neue Vergnügungsstättenkonzeption vor.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Spielhallen boomen in Stuttgart seit Jahren. Doch nun will die Stadt die Entwicklung der Branche stärker räumlich steuern. Die neue Vergnügungsstättenkonzeption steht – im Mai 2010 hatte der Gemeinderat die Verwaltung aufgefordert, die alten Regelungen zu überarbeiten. „Wir wollen kanalisieren und begrenzen“, sagt Baubürgermeister Matthias Hahn, der das Konzept am Donnerstag den Bezirksbeiräten in einer gemeinsamen Sitzung präsentiert. Am 6. März soll es im Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen werden.

 

Hahn ist optimistisch, dass die neue Konzeption die erforderliche Mehrheit bekommt, er dämpft aber auch die Erwartungen, wie es sich auswirken könnte: „Die Sünde kriegen wir nicht aus der Welt.“ Das Konzept basiert auf dem 195-seitigen Gutachten des Büros Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung. Vorgesehen ist, dass neue Spielhallen in Zukunft auf die Hauptgeschäftsbereiche in der City, in Bad Cannstatt, Feuerbach, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen konzentriert werden: Dort sollen Spielhallen und Wettbüros ausnahmsweise zulässig sein – allerdings nicht im Erdgeschoss, sondern nur in Ober- oder Untergeschossen. In allen übrigen Gebieten sollen Spielhallen und Wettbüros ausgeschlossen sein. Mischgebiete aus Wohnen und Gewerbe sowie Gewerbegebiete werden folglich nicht weiter belastet. Die bereits genehmigten Spielhallen haben Bestandsschutz.

„Es geht bei dem Konzept darum, eine städtebauliche Verträglichkeit herzustellen, die bisher nicht gegeben ist“, benennt der Gutachter Donato Acocella die Zielrichtung der Vergnügungsstättenkonzeption. Einem sogenannten Trading-Down-Prozess soll entgegengewirkt werden. Acocella hatte in seinem Gutachten eigentlich auch eine Mindestabstandsregel als Steuerungselement vorgesehen. Diese hätte wegen der bereits bestehenden Betriebe auch die Zentren entlasten können. Ein Betreiber hätte nur dann eine Genehmigung erhalten, wenn in einem Abstand von 100 oder 150 Metern (je nach Gebiet) nicht schon eine andere Spielhalle beziehungsweise ein anderes Wettbüro liegt.

Rechtliche Grundlage für Abstandsregel fehlt

Nach einer rechtlichen Überprüfung des Konzepts durch die Kanzlei Dolde, Mayen & Partner hat die Stadt die Abstandsregel wieder aus dem Konzept gestrichen – allerdings wird sie als „Argumentationsbasis“ weiter berücksichtigt. Die Stadt Ludwigsburg, die auch zu Acocellas Auftraggebern gehört, hat dagegen die Regel klar in ihrer Konzeption stehen.

„Es fehlt die rechtliche Grundlage“ für die Abstandsregel, betont Baubürgermeister Matthias Hahn, der „nicht sehenden Auges“ eine Angriffsfläche für Klagen bieten möchte. Um eine Abstandsregel einführen zu können, müsste zum Beispiel die Baunutzungsverordnung durch den Bund geändert werden, erklärt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Winfried Porsch von der Kanzlei Dolde, Mayen& Partner, der die Vergnügungsstättenkonzeption geprüft hat. Eine besonders akribische Überprüfung der Rechtssicherheit sei wichtig, da die Spielhallenbranche dafür bekannt sei, den Klageweg zu bestreiten.

Was die Vergnügungsstättenkonzeption insgesamt angeht, ist sich Porsch sicher, dass die Stadt die Entwicklung nun „deutlich besser als vorher“ steuern kann. „Das ist ein wichtiger Schritt“, begrüßt auch der Referent von Ordnungsbürgermeister Martin Schairer, Hermann Karpf, dass die Konzeption steht. Das Amt für öffentliche Ordnung ist für die Kontrolle der Spielhallen und Wettbüros zuständig. „Ich hoffe, dass man es in Zukunft auch im Stadtbild bemerkt.“

Wie kann die Stadt steuernd eingreifen?

Dennoch ist noch mit einigen Diskussionen zu rechnen bis zum 6. März. Erste kritische Stimmen sind schon im Vorfeld der heutigen Sitzung der Bezirksbeiräte zu vernehmen. So ist die Bezirksvorsteherin von Mitte, Veronika Kienzle, „überhaupt nicht einverstanden“ mit der neuen Konzeption. Mitte trage „die Hauptlast“, obwohl es hier schon 59 Spielhallen gebe. Positiv bewertet sie nur den Aspekt, dass im Erdgeschoss neue Spielhallen nicht zulässig sein sollen. „Aber wir haben schon viel zu viele Spielhallen, die bereits im Erdgeschoss genehmigt sind und jetzt geht es im zweiten Obergeschoss gerade so weiter“, sagt die Bezirksvorsteherin. Kienzle wird auch die Frage stellen, warum laut Konzept Spielhallen und Wettbüros im Leonhardsviertel ausgeschlossen sein sollen, dies anderswo in Mitte aber nicht möglich sein soll.

Der Baubürgermeister betont, dass die Stadt nicht berechtigt ist, Spielhallen generell zu verbieten. Er geht nicht davon aus, dass den Zentren wegen der neuen Konzeption eine Spielhallenschwemme droht. So müsse man schließlich auch bedenken, dass es gerade in der City eine „große Nutzungskonkurrenz“ gibt – die Mieten seien entsprechend hoch.

Die Vergnügungsstättenkonzeption ist nur ein Mittel, mit dem die Stadt versucht, beim Thema Spielhallen steuernd einzugreifen. Ein weiteres ist die Vergnügungssteuer. Diese ist wie berichtet zum Jahreswechsel erhöht und ausgeweitet worden. Statt 18 Prozent des Nettoumsatzes der Gewinnspielgeräte müssen die Betreiber nun 22 Prozent an die Stadt überweisen. Dennoch scheint sich das Geschäft weiterhin zu lohnen. „Wir kriegen weiterhin relativ viele Anträge für neue Spielhallen“, so die Baurechtsamtsleiterin Kerstin Rickes.