Der Sport- und der Verwaltungsausschuss der Stadt haben eine für die Sportvereine wichtige Entscheidung getroffen. Die Stadt fördert nun wegen der steigenden Energiepreise auch den Betrieb von Umkleideräumen und Duschen.

Stuttgart - Der Sport- und der Verwaltungsausschuss der Stadt haben eine für die Sportvereine wichtige Entscheidung getroffen. Sie haben zugestimmt, als Folge des Beschlusses im Rahmen der Haushaltsberatungen vom Dezember 2013 die Sportförderrichtlinien in wesentlichen Punkten den Erfordernissen anzupassen. Erstmalig wird seit Januar ein Zuschuss für den Betrieb von Funktionsräumen, die zu Sportanlagen der Vereine gehören, gewährt. Damit sind Umkleideräume und Duschen gemeint, die notwendig sind und wegen der ständig steigenden Energiepreise für die Clubs einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen. Bislang konnten die Vereine lediglich einen jährlichen Zuschuss zur Unterhaltung ihrer Sportanlagen erhalten. Dieser belief sich etwa für einen Kunstrasenplatz auf 5500 und für eine 100-Meter-Laufbahn auf 600 Euro.

 

Pauschalen für Sportflächen geplant

Sportbürgermeisterin Susanne Eisenmann (CDU) betont, durch den Zuschuss, der die Stadt pro Jahr 150 000 Euro kostet, würden die Vereine spürbar entlastet. Er wird als Pauschale gewährt und berechnet sich gestaffelt nach der maximalen Nutzungsmöglichkeit der einzelnen Sportflächen. Eine individuelle Berechnung der Zuschusshöhe entsprechend dem tatsächlichen Aufwand wurde als zu aufwändig bezeichnet und deshalb verworfen. Sollte sich herausstellen, dass die Auslastung der Sportanlage geringer ist als angegeben, kann der Zuschuss reduziert werden. Er beläuft sich für jeden ausgewiesenen Naturrasen-Sportplatz auf 500 Euro, für einen Kunstrasenplatz auf 1300 Euro, für Kleinspielfelder auf 150 Euro und für Tennisanlagen auf 50 Euro pro Platz. Für Beachvolleyball können 150 Euro angesetzt werden, für ein Baseballfeld 600 Euro.

Um die Vereine stärker für das Thema Energiesparen und Nachhaltigkeit zu sensibilisieren, erfährt die Unterstützung nur der, der einen qualifizierten Energiecheck nachweisen kann. Die Kosten dafür werden einmalig vom Sportamt übernommen.

Besser gestellt werden seit diesem Jahr auch jene Vereine, die eigene Schwimmbäder, Gymnastikräume oder Turn- und Sporthallen betreiben. Sie erhalten einen Pauschalzuschlag im Rahmen des Betriebskostenzuschusses von 1250 bis 2750 Euro. Auch sie müssen aber einen Energiecheck nachweisen.