Wer sich für eine Solaranlage auf dem Dach, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung entscheidet, bekommt jetzt höhere Zuschüsse vom Staat.

Stuttgart - Seit dem 1. April gibt es für ökologisch orientierte private wie gewerbliche Hausbesitzer mehr Geld, wenn sie auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umstellen wollen. Zudem werden nun begleitende Investitionen in das Heizungssystem gefördert. Mit den verbesserten Konditionen will das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dazu beitragen, dass auf dem laut Amt „oft vergessenen Wärmemarkt“ mehr investiert wird. Schließlich spielt er für die Energiewende eine gleichermaßen entscheidende Rolle wie der Strommarkt. Immerhin machen Heizung und Warmwasser 40 Prozent des Energieverbrauchs aus und produzieren ein Drittel der CO2-Emissionen.

 

Investitionen in diesem Bereich lohnen sich vor allem ökologisch. Aber auch ökonomisch ist es erfreulich, wenn sogar an einem kalten Wintertag bei strahlendem Sonnenschein die Solarkollektoren für billiges warmes Wasser sorgen. Dabei können staatlichen Zuschüsse allein sicherlich nicht die Entscheidung für eine Solaranlage, Wärmepumpe oder Pelletheizung bestimmen. Aber sie können – zusammen mit dem Wunsch nach einer ökologischeren Warmwasserversorgung – sicherlich dazu beitragen, in diese nicht gerade billige Umwelttechnik zu investieren.

Fördersätze wurden angehoben

Zusätzlich erleichtert wird diese Entscheidung nun durch die deutlich verbesserten Fördersätze. So wird die „Basisförderung“ für Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung von bisher 1500 auf mindestens 2000 Euro erhöht – bei größeren Kollektorflächen kann es auch mehr sein. Mindestens sieben Quadratmeter Kollektorfläche müssen es bei Vakuumkollektoren sein, bei Flachkollektoren sind es neun Quadratmeter. Vor allem auch für den gewerblichen Bereich ist interessant, dass auch die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Anlagen um mindestens vier bis 40 Quadratmeter gefördert wird, und zwar um 50 Euro je Quadratmeter zusätzliche Kollektorfläche. Bemerkenswert ist, dass nun auch wieder Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwassererzeugung mit mindestens 500 Euro gefördert werden.

Weiterhin gibt es einen Kombinationsbonus für verschiedene Anlagenkombinationen, bei denen Solarkollektoren integriert sind. So gibt es 500 Euro, wenn gleichzeitig ein alter Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ersetzt werden – und die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen wird. Mit demselben Betrag wird die gleichzeitige Kombination einer Pelletheizung oder einer effizienten Wärmepumpe gefördert. Zudem winkt bei der Sanierung von Altbauten ein sogenannter Gebäudeeffizienzbonus von 50 Prozent der Basisförderung – wenn die Anlage in einem besonders energieeffizienten Gebäude errichtet wird (KfW-Effizienzhaus 55 ).

Selbst für die nachträgliche Optimierung von bereits drei bis sieben Jahre alten – und bereits geförderten – Anlagen gibt es nun Geld, etwa für den Ausbau der alten Heizung oder des Öltanks oder den Austausch von Heizkörpern. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage erfolgen oder zur Optimierung der alten Anlage beitragen.