Kultur: Adrienne Braun (adr)

Mit der Homepage wollen die Museen „die große Bandbreite der Flechtheim-Fälle aufzeigen“, so Rosebrock. Vor allem wolle man signalisieren, dass man nichts zu verbergen hat. „Niemand will festhalten, was ihm nicht gehört“, so Rosebrock.

 

So hat sich das Kunstmuseum Bonn 2012 als erstes Haus mit den Flechtheim-Erben geeinigt. Das Bild „Leuchtturm mit rotierenden Strahlen“ (1913) von Paul Adolf Seehaus bleibt im Museum, die Erben erhielten eine Entschädigung. Die Kunstsammlung NRW konnte dagegen immer noch nicht die Besitzverhältnisse eines Bildes von Paul Klee klären. Für die Flechtheim-Erben ist klar, dass die Entscheidung verschleppt wird. Vorwürfe formulierten sie auch gegenüber der Bayerischen Staatsgemäldesammlung in München, die die Gespräche eingestellt hat. Deshalb haben die Erben, kaum war die Flechtheim-Datenbank online, auf einer eigenen Pressekonferenz erklärt: „Wir fordern, dass die 1999 in der ,Gemeinsamen Erklärung’ festgelegten Grundsätze konsequent von allen Einrichtungen angewendet werden.“