Das „Bildnis Pfalzgraf Johann III“ kommt nach fast 80 Jahren zu seinen rechtmäßigen Eigentümern zurück. Die Nazis hatten das Bild jüdischen Kunsthändlern entzogen, nach dem Krieg war es in die Sammlung der Stuttgarter Staatsgalerie gelangt.

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg gibt den Erben der jüdischen Kunsthändler Isaac Rosenbaum und Saemy Rosenberg ein Gemälde aus dem Besitz der Staatsgalerie Stuttgart zurück. Dies ist der 24. Fall im Südwesten seit 2002, in dem Nachforschungen zu einem Kunstwerk eine Enteignung von Verfolgten des Nationalsozialismus ergeben haben, wie das Kunstministerium am Montag mitteilte. „Wir stehen zu unserer historischen Verantwortung, Kulturgüter, die Verfolgten des Naziregimes entzogen worden sind, zu ermitteln und zurückzugeben“, sagte Staatssekretär Jürgen Walter (Grüne). Wohin das Gemälde gehen wird, war zunächst nicht bekannt. Die Anwälte der Erben sitzen laut Ministerium in New York, Dresden und Marburg.

 

Die Kunsthandlung Rosenbaum hatte das „Bildnis Pfalzgraf Johann III“ (um 1526) den Angaben zufolge 1936 aus der Werkstatt von Hans Wertinger verkauft. Der Erlös musste auf ein Sperrkonto eingezahlt werden und wurde damit den Eigentümern durch die Nationalsozialisten entzogen. Der Wert des Werkes liegt laut Ministerium aktuell bei einem mittleren fünfstelligen Betrag.

Rückgabeersuchen 2008 gestellt

Die Erben von Rosenbaum und Rosenberg hatten 2008 über ihre Anwälte ein Rückgabeersuchen gestellt. Die zuständige Forscherin an der Staatsgalerie hatte den damaligen Vorgang nach Angaben des Ministeriums „zweifelsfrei“ nachweisen können. Die Staatsgalerie Stuttgart hatte das Werk erhalten, nachdem der Sammler Heinrich Scheufelen dieses Gemälde 1948 dem Land vermacht hatte.

In Baden-Württemberg beschäftigen sich insgesamt drei sogenannte Provenienzforscherinnen mit Untersuchungen von entsprechenden Kunstwerken. Seit 2002 wurden laut Ministerium 14 Gemälde, Zeichnungen oder Kunstgegenstände zurückgegeben. Weitere sechs Mal kaufte das jeweilige Landesmuseum die Kunst wieder zurück. Dreimal einigten sich die Museen mit den Erben darauf, die Werke im Museum zu belassen. Fünfmal stellten sich die Ansprüche als unbegründet heraus. Baden-Württemberg gibt pro Jahr 250.000 Euro für die Forschung aus. Aktuell laufen im Südwesten noch 28 Verfahren zu Kunstwerken, bei denen die Herkunft nicht geklärt ist.

Nach Angaben der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste wurden seit 1998 in Deutschland mehr als 14.300 Objekte an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Darunter waren mehr als 8900 Bücher.