Die Ludwigsburger Gemeinderäte haben dem neuen Gesellschaftsvertrag der SWLB zugestimmt – unter Vorbehalt. Auch in anderen Städten fürchten Politiker um ihr Mitbestimmungsrecht in kommunalen Tochterunternehmen.

Reinhold Noz (CDU) ist Gemeinderat geworden, weil er die Geschicke Ludwigsburgs in die Hand nehmen wollte. Er wollte mitbestimmen, wie viel der Eintritt für Schwimmbäder kostet, wo Stromleitungen verlegt werden und wie teuer die Gebühren in den städtischen Parkhäusern sind. Doch dieses Mitbestimmungsrecht ist immer weiter eingeschränkt worden. Parkhäuser, Stromleitungen und Schwimmbäder gehören städtischen Gesellschaften, die nach Ansicht vieler Kritiker von zu wenigen Aufsichtsräten kontrolliert werden. Deshalb hat Noz dem neuen Gesellschaftsvertrag für die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB), der die Kompetenzen des Unternehmens weiter vergrößert, im Gemeinderat am Mittwoch nicht zugestimmt – und er war nicht der einzige, der Nein gesagt hat.

 

Der Gesellschaftsvertrag wird nötig, weil die SWLB von der EnBW das Ludwigsburger Stromnetz übernehmen. Auch die städtische Parkierungsgesellschaft geht an die Stadtwerke, die darüber hinaus noch für die Bereiche Stormversorgung und Bäder zuständig sind. Die SWLB gehören zwar den Städten Ludwigsburg und Kornwestheim, sind aber eine GmbH und unterliegen dem privaten Gesellschaftsrecht. Das beißt sich vielfach mit Rechten, die in der Kommunalpolitik gelten.

Wie weit das führen kann, sehen derzeit die Gemeinderäte in Bietigheim-Bissingen. Dort wird immer mal wieder der Umbau der Egetrans-Arena zur Multifunktionshalle ins Spiel gebracht, um den Handballern der SG BBM Bietigheim eine Heimspielstädte bieten zu können. Dass es Pläne gibt, gilt inzwischen als gesichert. Nur wie sie aussehen, wissen nur wenige. Die Arena gehört den Bietigheimer Stadtwerken. In deren Aufsichtsrat sitzen zwar mehrere Stadträte, doch die sind laut Gesellschaftsrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Es sind solche Beispiele, die Reinhold Noz stören. „Wichtige Entscheidungen werden dann nur noch von einem Viertel der Gemeinderäte gefällt“, sagt er und meint damit die Aufsichtsräte. Rein rechtlich müssen diese im Sinne des Unternehmens entscheiden, also im Sinne der Stadtwerke. Und dabei geht es hauptsächlich um Gewinnmaximierung, nicht um das Gemeinwohl einer Kommune.

Der Ludwigsburger Kämmerer Ulrich Kiedaisch versucht, solche Sorgen zu nehmen: „Es werden in unseren Beteiligungsgesellschaften keine großen Entscheidungen gefällt, ohne dass der Gemeinderat beteiligt ist“, sagt er. Alle Verträge seien so ausgearbeitet, dass das Gremium Eingriffsmöglichkeiten hätte.

Tatsächlich sind die Weisungen der Gemeinderäte an die entsandten Aufsichtsräte bindend, wenn das kommunale Unternehmen weniger als 500 Mitarbeiter hat – was bei den SWLB der Fall ist. Nur bei größeren Betrieben räumen juristische Gutachten dem Gesellschaftsrecht den Vorrang ein, was bedeutet, dass die Aufsichtsräte in ihren Entscheidungen freier sind.

Dennoch sind die Stadträte besorgt, dass sich auch die SWLB kaum noch vernünftig kontrollieren lassen – auch angesichts der vielen Aufgaben, die das Unternehmen übernimmt. „Das große Konstrukt hat viele Kompetenzen, und dem Gemeinderat gehen viele Kompetenzen verloren“, sagt Elke Kreiser (CDU). Die Zahl der Aufsichtsräte und ihrer Sitzungen müsse erhöht werden, um die Kontrolle über den gewachsenen Betrieb zu erleichtern. Außerdem sei ein Kontrollgremium wichtig, dass sich nur um die Finanzen der SWLB kümmere. Eckart Bohn (SPD) zielt in die gleiche Richtung: „Der Gesellschafter ist der Gemeinderat, und der Gemeinderat muss eine Form finden, das auszufüllen. Da wird der bisherige Aufsichtsrat nicht reichen.“

In Teilen wird Werner Spec den Forderungen wohl entgegenkommen. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats der SWLB wolle er in Zukunft mehr Sitzungen des Gremiums einberufen, sagt der Oberbürgermeister.