Wären die obersten deutschen Arbeitsrichter der Lesart der Vorinstanzen gefolgt, wäre die Bewertung mit gut („stets zur vollen Zufriedenheit“) zum Richtwert in Arbeitszeugnissen geworden. Arbeitnehmer hätten es damit leichter gehabt, eine bessere Beurteilung als die Note 3 zu erstreiten. So aber müssen sie weiter beweisen, dass ihre Leistung überdurchschnittlich war. „Wenn jeder ein gutes oder sehr gutes Zeugnis hat, macht das Zeugnis dann überhaupt noch Sinn?“, umriss einer der Richter das Problem einer Aufweichung der Skala. Zudem wurde angemerkt, dass Beschäftigte, die wirklich eine besondere Leistung erbringen, sonst möglicherweise benachteiligt würden.