Der Kampfjet, der auf einem Firmendach in Stuttgart-Zuffenhausen montiert ist, muss nicht entfernt werden. Das hat das Regierungspräsidium Stuttgart entschieden und einen Widerspruch von Anwohnern zurückgewiesen.

Stuttgart - Der Kampfjet, der auf einem Firmendach an der Zahn-Nopper-Straße in Zuffenhausen montiert ist, muss nicht entfernt werden. Das hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) entschieden und einen Widerspruch von Anwohnern zurückgewiesen. Diese hatten sich gegen einen Beschluss des Baurechtsamtes gewehrt, wonach der Starfighter geduldet werden muss, obwohl er ohne Baugenehmigung aufgestellt worden war. „Durch den Starfighter sind keine Verletzungen nachbarschützender Bestimmungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts noch des Rücksichtnahmegebots ersichtlich“, heißt es in der Begründung des RP. Ob es sich bei dem Flugzeug um eine Werbeanlage, ein Denkmal, eine Skulptur oder eine sonstige Nebenanlage handle, spiele keine Rolle. Der Starfighter wirke außerdem auf seine Umgebung „nicht verunstaltend“, von ihm gehe keine Störung oder Belästigung aus, teilt das RP mit. Folglich könne man vom Baurechtsamt nicht verlangen, dass sie die Beseitigung des Kampfjets fordere.

 

„Wir stören uns weniger an dem Flugzeug, als daran, dass hier einer ohne Baugenehmigung macht, was er will und das Baurecht nicht eingehalten wird“, sagt Jürgen Hörrmann, einer der Anwohner. Ihnen bleibt nun die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Beschluss Klage zu erheben. Ob er das tun wird, schließt Jürgen Hörrmann nicht aus: „Wir besprechen das mit unserem Rechtsanwalt.“ Der Eigentümer des Flugzeugs, Hartmut Rehorsch, sieht dem gelassen entgegen, sagt er: „Auch ich könnte einen Zivilprozess gegen die Nachbarn anstrengen.“