Bis auf eine Änderung 2007, als die Steuerhöhen für einen der inzwischen weltgrößten Konzerne offenbar etwas angepasst wurden, gilt das Arrangement von 1991 im Prinzip weiter. Selbst unbedenkliche Vereinbarungen sind im Regelfall nur drei bis fünf Jahre gültig, erklärt Almunia mit Verweis auch auf Deutschland: „Der Vorteil für Apple gilt noch immer.“

 

Der Spanier spricht von „Diskrepanzen“, wo doch die Verkaufserlöse der weltweiten Apple Sales International in den Jahren 2009 bis 2012 um sage und schreibe 415 Prozent auf 63,9 Milliarden Dollar gestiegen sind, die Erlöse und Betriebskosten in Irland – angeblich ein Umschlagplatz ohne große Wertschöpfung – aber bei 450 Millionen beziehungsweise Euro verharrt beziehungsweise nur um maximal 20 Prozent gestiegen sein sollen.

Ein Monat bleibt

Der in Irland zu versteuernde Gewinn von Apple im Jahr 2012 bewegt sich den Angaben der EU-Kommission zufolge in einem Rahmen von nur 50 bis 70 Millionen Euro. Beim irischen Unternehmensteuersatz von 12,5 Prozent macht das eine Steuerschuld von weniger als zehn Millionen Euro aus. „Diese Maßnahme“, schreibt Joaquin Almunia nüchtern, „scheint den Tatbestand der Staatsbeihilfe zu erfüllen.“

Sobald sein Brief im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, was demnächst geschieht, haben die Beteiligten sowie interessierte Dritte einen Monat Zeit, um sich zu äußern. „Ein offensichtlicher Fall von Wettbewerbsverzerrung“, urteilt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber.