Finanziert wird diese Transaktion mit einem Darlehen, das die US-Mutter aufgenommen hat. Die Zinskosten kann sie in den USA abziehen, gleichzeitig aber auch in Deutschland bei der Holding geltend machen. Optimiert wird dieses Modell dadurch, dass das Darlehen regelmäßig von einer konzerninternen Finanzierungsgesellschaft auf den Bahamas gewährt werde. Der Zinsertrag werde in dieser Steueroase dann auch noch minimal besteuert. Allein aus für in Baden-Württemberg bekannten Fällen sorge dieser Trick dafür, dass dem deutschen Fiskus jährlich 200 Millionen Euro entgehen. Weder das deutsche Steuerrecht noch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA würden diesen Weg verbauen.

 

Ungeachtet dessen „nehmen die Unternehmen die Infrastruktur in Deutschland und auch in Baden-Württemberg in Anspruch“, sagt Schmid. „Diese finanziert aber der deutsche Steuerzahler; das passt nicht zusammen.“ Dort können auch die Auslandsspezialisten nichts mehr ausrichten. Schmid fordert deshalb, den unlauteren internationalen Steuerwettbewerb im ersten Schritt zumindest innerhalb der EU zu beenden. Weiter gelte, die unterschiedlichen nationalen Steuersysteme besser aufeinander abzustimmen.

Das mache das Gebot der Steuergerechtigkeit notwendig. Denn auf diese Weise agierende Konzerne verschafften sich Wettbewerbsvorteile. „Das benachteiligt den baden-württembergischen Mittelständler, der seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leistet,“ weiß Schmid.