Handwerkspräsident Wollseifer schreibt die Länderregierungen an, um eine starke Kürzung des Steuervorteils bei Handwerkerrechnungen zu verhindern. Bund und Länder suchen nach einer Finanzierung für das Gebäudesanierungsprogramm.

Berlin - Das deutsche Handwerk läuft gegen Kürzungen der Steuervorteile für Handwerkerrechnungen Sturm. „Der Steuerbonus kann nicht gegen ein Instrument zur Erreichung klimapolitischer Ziele aufgerechnet werden“, sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), der Stuttgarter Zeitung. Wollseifer wandte sich an alle Landesregierungen, um gegen die Pläne zu protestieren. Der Handwerkspräsident verweist darauf, dass sich der Steuerbonus bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit bewährt habe. Anlass für seine Warnung sind Pläne von Bund und Ländern, die Steuervorteile für Privatleute bei Handwerkerleistungen kappen wollen. Mit dem eingesparten Geld sollen Steuervergünstigungen für die Gebäudesanierung finanziert werden. Der Klimaschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht zu Lasten des Handwerks gehen, sagte Wollseifer.

 

Laut einem internen Papier des Finanz- und Wirtschaftsministeriums prüft die Bundesregierung zwei Varianten zur künftigen Ausgestaltung des Handwerkerbonus. Zum einen könnte beim Handwerkerbonus ein Sockelbetrag für alle in einem Jahr anfallenden Handwerkerleistungen von 300 Euro eingeführt werden: Dies würde bedeuten, dass Privatleute nur Rechnungen beim Finanzamt einreichen können, wenn die Handwerkerleistungen in einem Jahr den Schwellenwert übersteigen. Liegen die gesammelten Handwerkerrechnungen darüber, würde der Sockelbetrag von 300 Euro abgezogen. Alternativ dazu prüfen Bund und Länder auch, den Höchstbetrag von 1200 Euro auf 900 Euro jährlich zu reduzieren und den Fördersatz von 20 auf 15 Prozent zu senken. Entschieden sei aber noch nichts, heißt es in der Regierung. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern will bis Februar einen Vorschlag vorlegen.

Nach dem bisherigen Recht können Privatleute den reinen Arbeitsanteil bei Handwerkerrechnungen bis zu 6000 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend machen. Davon können maximal 20 Prozent oder 1200 Euro von der Steuerschuld abgesetzt werden. Ein Beispiel: legt ein Steuerzahler gesammelte Rechnungen vor, die Handwerkerleistungen von 5200 Euro in einem Jahr ausweisen, können 1040 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.

Länder verweisen auf hohen administrativen Aufwand

Das Handwerk will nicht hinnehmen, dass Höchstbetrag und Fördersatz beim Handwerkerbonus gesenkt werden. Das sei indiskutabel und kein geeignetes Instrument, sagte ZDH-Präsident Wollseifer. Dagegen verschließt sich das Handwerk nicht Überlegungen, Handwerkerrechnungen über kleinere Beträge nicht mehr zu berücksichtigen. Vor allem die Länder argumentieren, der administrative Aufwand mit eingereichten Handwerkerrechnungen sei groß. Das Handwerk hält einen Sockelbetrag von 200 bis 300 Euro für vertretbar. Anders als von der Politik geplant will das Handwerk erreichen, dass bei Überschreiten der Grenze von 200 oder 300 Euro der gesamte Betrag von der Steuer abgezogen werden kann. Für Geringverdiener könnte auch eine Regelung eingeführt werden, die erlaubt, Rechnungen ins nächste Jahr zu übertragen, fordert das Handwerk. Ob Bund und Länder dabei mitmachen, ist aber fraglich.

Das Handwerk befürchtet, dass die Vorteile aus dem Gebäudesanierungsprogramm die Nachteile durch Kürzungen des Handwerksbonus nicht ausgleichen. Zum Gebäudesanierungsprogramm liegt bislang nur ein Grundsatzbeschluss der Regierung vor. Demnach soll die Sanierung von Wohngebäuden mit jährlich einer Milliarde Euro gefördert werden. Es ist vorgesehen, dass über zehn Jahre hinweg insgesamt zehn Prozent der Modernisierungskosten von der Steuerschuld abgezogen werden können. Gefördert werden sollen energetische Sanierungen: Darunter fällt etwa, wenn Immobilienbesitzer die Heizung erneuern, neue Fenster einbauen oder Außenwände und Dächer dämmen. Die steuerliche Förderung soll für selbst genutztes Eigentum, nicht aber für vermietete Immobilien gelten.

Die Regierung argumentiert, dass Besitzer von vermieteten Wohnungen und Häusern energetische Sanierungen schon jetzt steuerlich geltend machen und mit Mieteinnahmen verrechnen können. Daher seien keine weiteren Anreize erforderlich.