Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Im Kern wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zwei Punkte vor: Die Rampe, die zum Festivalgelände führte, war durch Zäune verengt. Sie sollte eigentlich 18,28 Meter breit sein, tatsächlich blieben am Tag der Katastrophe an manchen Stellen weniger als elf Meter. Vor der Rampe galt es einen 400 Meter langen Tunnel zu durchqueren, auch der war viel zu schmal weil – Hauptvorwurf Nummer zwei – das Veranstaltungskonzept schöngerechnet gewesen sei. So viele Menschen hätten nie durch den Tunnel und über die schmale Rampe geschleust werden dürfen. Der Genehmigung zufolge hätten sich höchstens 250 000 Besucher auf dem Gelände aufhalten dürfen. Die Veranstalter erwarteten nahezu die doppelte Anzahl an Besuchern.

 

Wie aussagekräftig sind die Beweismittel?

Keith Still, britischer Sicherheitsexperte für Großveranstaltungen, hat das in seinem Gutachten so ausgeführt – damals das zentrale Beweisstück der Staatsanwaltschaft. Die 5. Kammer des Duisburger Landgerichts aber hatte in dem Papier gravierende Mängel erkannt und die Prozesseröffnung abgelehnt. Anders das Oberlandesgericht Düsseldorf: „Nach Auffassung des Senates sind die den Angeklagten vorgeworfenen Taten mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar“, so OLG-Präsidentin Anne-José Paulsen: „Dass die den Angeklagten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf.“ Nun verhandelt die 6. Kammer des Duisburger Landgerichts. Und inzwischen hat die Staatsanwaltschaft nachgelegt. Ein neues Gutachten kritisiert ebenfalls die Planungen auf dem Gelände. Das sind noch einmal 2000 Seiten Akten.